Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Herr Kranz erklärt, dass es nach Auffassung der SWG-Fraktion wichtig sei, hinsichtlich der Planung so wenig Auflagen und Vorgaben wie möglich zu machen.

 

Herr Feldmann weist auf die zusätzlichen Kosten für die Infrastruktur hin.

Im Anschluss daran beantwortet Herr Guthier unter Hinweis auf § 51 a LWG eine Frage des Herrn Feldmann zur Entsorgung des Oberflächenwassers.

 


Beschluss:

 

1.

Gem. § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“ beschlossen.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 28.07.2010) Gemarkung Schwelm, Flur 24:  Nr. 45, 48, 53, 54, 119, 123, 126 - 129, 152 - 154, 192, 193, 199, 203 teilw., 227 - 230, 263 - 265, 307 - 310.

Flur 25:  Nr. 753, 755 - 757, 789, 790 teil., 791 - 795, 806 teilw..

Flur 32:  Nr. 276, 277.

Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

 

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des vom Rat der Stadt Schwelm in der Sitzung am 18.06.2009 beschlossenen Rahmenplanes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1) BauGB durchzuführen. Der Rahmenplan und die dazugehörige Entwurfsbegründung sind für die Dauer von zwei Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24, Fachbereich 5/6 Bürgerservice (Planung), 1. Etage, öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

 

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des vom Rat der Stadt Schwelm in der Sitzung am 18.06.2009 beschlossenen Rahmenplanes die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBI. IS 2414), in der zurzeit gültigen Fassung zum Bebauungsplan Nr. 86 „Wohngebiet Winterberg“ durchzuführen.

 

Zu beteiligen sind folgende Behörden:                                

  • Wupperverband
  • Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 54 (Umweltverwaltung)
  • Geologischer Dienst NRW
  • Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm (AGU)
  • EN-Kreisverwaltung (Bauen, Umwelt, Vermessung und Kataster)
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW
  • Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 22 (Kampfmittelbeseitigung)
  • Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe
  • Forstamt
  • Regionalverband Ruhr Regionalentwicklung (RVR)

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

31

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

1