Herr Bülhoff erkundigt sich nach der voraussichtlichen Dauer der Sperrung in der Windmühlenstraße und dem weiteren dort beabsichtigten Ablauf.

 

Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass die Sperrung seinerzeit zur Gewährleistung der  verkehrlichen Sicherheit erfolgte, um den vor Haus-Nr. 20/22 befindlichen Baum fällen zu können. Da hierzu jedoch noch ein weiteres Gutachten ausstehe, wurde die Fällung noch nicht vollzogen. Die Verwaltung werde den Anwohnern in Kürze ein Rundschreiben mit Informationen zukommen lassen.

 

Anschließend zeigt Herr Bülhoff dem Bürgermeister Fotos, die seiner Auffassung nach eine weitaus größere Gefährdung der Fußgänger in der Schulstraße als die in der Windmühlenstraße dokumentieren sollen.

 

Nachträgliche Anmerkung der Verwaltung:

Die Verwaltung hat einen entsprechenden Hinweis bereits gegen Ende letzten Jahres erhalten. Gemeint ist der östliche Gehweg vor dem Grundstück Schulstraße 18. Hier stehen direkt hinter dem Gehweg auf dem Privatgrundstück 3 Platanen, die mit ihren Wurzeln das Betonpflaster bzw. die Betonplatten im Gehwegbereich angehoben hatten und damit für Fußgänger Stolperkanten darstellten. Die TBS AöR haben damals umgehend die betreffenden Stellen provisorisch reguliert. Eine nachhaltige Verbesserung der Gehwegoberfläche wäre sicherlich wünschenswert aber nicht realisierbar, solange nicht die Bäume durch den Grundstückseigentümer gefällt werden. 

 

 

Herr Zuther wiederholt seine bereits im Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung vorgetragene Frage nach der Berechnungsgrundlage für die seines Erachtens viel zu hohen Kosten von 80.000 € für eine neue Fahrbahndecke in der Ehrenberger Straße.

Herr Stobbe teilt ihm hierzu mit, dass Herr Guthier diese Frage bereits im AUS hinreichend beantwortet habe und dem nichts hinzuzufügen sei.

 

Herr Zuther erläutert, dass er eine Vergleichsberechnung mit der Fa. Bamberger aus Hagen angestellt habe, die zu wesentlich geringeren Gesamtkosten komme. Er fragt an, warum die Verwaltung ihre Berechnungsgrundlage vorenthalte. Herr Stobbe weist den Vorwurf des Herrn Zuther, der der Verwaltung unseriöse Arbeit unterstelle, entschieden zurück.

 

Auf die Frage des Herrn Zuther, ob möglich es sei, die Mittel, die die Anwohner vorstrecken, im späteren Ausbau anzurechnen, antwortet der Bürgermeister, dass dies in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden könne, den die Verwaltung erarbeiten könnte.

 

Frau Wolff wiederholt ebenfalls ihre im AUS vorgetragene Frage, wann die Stadt Schwelm offiziell mit der Erschließung der Ehrenberger Straße begonnen habe.

Herr Guthier bezieht sich hierzu auf die im letzten AUS gemachten Ausführungen.