Herr Rindermann regt an, bei der Verkehrsbelastung auch die geplante Bebauung für das „Wohngebiet Winterberg“ zu beachten. Herr Philipp weist darauf hin, dass die Gestaltung des Gesamtverkehrs einer Verbesserung bedarf.


Beschlussvorschlag:

1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Sitzungsvorlage 161/2010 dargestellt, abgewogen.

 

2. Gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches  (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 84 „Kaiserstraße“ der Stadt Schwelm als Satzung und die zugehörige Begründung vom 27. Juli 2010 beschlossen.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke  (Stand 27.07.2010) Gemarkung Schwelm, Flur 20, Flurstücke 441, 554, 602 und 603. Die genauen Grenzen setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

14

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

-