Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium

Zu der in der Verwaltungsvorlage 096/2010/4 auf der S. 2 dargestellten Zahlenübersicht wird folgendes angemerkt:

 

Die Angaben beziehen sich auf die in der Vorlage 034/2009 genannten noch zu investierenden Kosten in Höhe von 419.000 €, die aber nur in Höhe von 355.000 € beitragsfähig und damit umlagefähig sind. Zusammen mit den bereits entstandenen beitragsfähigen Altkosten von 184.500 € errechnet sich somit ein gesamter beitragsfähiger Aufwand von 539.500 €, der zu 90% = 485.550 € umlagefähig ist.

Diese Zahlen sind nachzulesen auf der Internetseite der Stadt Schwelm (FAQ-Liste).

 

Aufgrund von Ablösungen und Vorausleistungen ist der Betrag von 485.550 € in voller Höhe nicht mehr zu realisieren. Aufgrund einer vorläufigen Verteilung dieses Aufwandes unter Berücksichtigung eben dieser Vorausleistungen und Ablösungen ergibt sich eine echte Einnahme von 413.000 €.

Gegenüberzustellen und damit interessant sind die Zahlen 419.000 € (jetzige Investition) und 413.000 (jetzige Einnahme), d.h. vom finanziellen Aspekt her beträgt die Differenz für die Stadt lediglich 6.000 €.

 

Im Übrigen wird die Berichtsvorlage (zusammen mit dem CDU-Antrag) in den Hauptausschuss und Rat vertagt.