Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium

Herr Grüntker bittet die Verwaltung zu erläutern, wodurch bei der Umstellung des Verfahrens eine Einsparung von bis zu 5.000 € erzielt werden kann. Des weiteren bittet Herr Grüntker zu prüfen, ob in den Vorjahren möglicherweise Überzahlungen geleistet worden sind. Die VHS Ennepe-Ruhr-Süd wird gebeten, die Fragen bis zur Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 30.09.2010 zu beantworten.


Beschluss:

 

Die Satzung des Volkshochschulzweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 15.02.2006 wird wie folgt geändert:

 

§ 12 Abs. 6 erhält folgende Fassung:

 

Der Zweckverband richtet kein eigenes Rechnungsprüfungsamt ein. Die Aufgaben eines Rechnungsprüfungsamtes für den Zweckverband werden gegen eine angemessene Entschädigung von dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt wahrgenommen, deren Hauptverwaltungsbeamter zum Verbandsvorsteher gewählt worden ist oder von einem unabhängigen und ordentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, welcher die sachlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt.

 

Der Ausschuss für Kultur und Sport gibt die Vorlage 155/2010 zur Entscheidung an den Rat der Stadt Schwelm weiter.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen: