Herr Gießwein (Grüne – Fraktion) führt aus, dass die Kreisverwaltung den Etatentwurf 2011 erst Anfang 2011 einbringen wird, da aktualisierte Daten zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) noch nicht vorliegen.

Er regt an, die bei der Stadt Schwelm für den 30.09.2010 vorgesehene Einbringung des Entwurfs des 1. Nachtrags 2010/2011 bis zum Vorliegen der GFG- Daten zu verschieben. Herr Flüshöh  ist ebenfalls dieser Meinung.

Herr Kuss weist darauf hin, dass eine eventuelle Verschiebung im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht abgestimmt werden muss.