Herr Baumeister (Fachbereich 6 ) weist darauf hin, dass im Rahmen der Sitzungsvorlage 159/2010 (Sachstand Prüfaufträge – Seite 11 )  dargestellt wurde, dass im Bau GB  - Bereich eine Erhöhung des Anliegeranteils gesetzlich nicht zulässig ist und die Möglichkeit der Erhöhung nur im KAG – Bereich besteht.

Die Verwaltung soll zunächst Möglichkeiten der Angleichung der Beiträge prüfen.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Vertagt auf eine spätere Sitzung des Finanzausschusses (nach Vorliegen der Stellungnahme).

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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