Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Nach Auffassung des Herrn Feldmann erschwert die beabsichtigte Kürzung der Fraktionszuwendungen die politische Arbeit insbesondere kleiner Fraktionen.

Sparmaßnahmen könne man auf anderen Wegen betreiben, z.B. Aufsichtsratsvergütungen von Politikern auf freiwilliger Basis an gute Zwecke abtreten.

 

Auch Frau Gießwein schildert, welche Kosten eine Fraktion zu tragen habe und dass sie dem im Ältestenrat erarbeiteten Kompromiss nicht zustimmen werde.

 

Die Fraktion der B’90/Die Grünen habe als alternativen Einsparungsvorschlag die Einführung des Programms Mandatos unterbreitet. Damit könne man wesentlich höhere Kostenreduzierungen erreichen als die Einsparung, die sich durch die zu beschließende Kürzung ergebe.

 


Beschluss:

 

Die jährlich nach § 58 Abs. 3 GO NRW aus Mitteln des städtischen Haushalts an die Fraktionen zu zahlenden Fraktionszuwendungen werden wie folgt festgesetzt:

 

§  für die Jahre 2010 – 2012

           
700 € Sockelbetrag für jede im Rat vertretene Fraktion zuzüglich
              38 € für jedes einer Fraktion angehörende Ratsmitglied

§  für die Jahre 2013 und 2014

            600 € Sockelbetrag für jede im Rat vertretene Fraktion zuzüglich
              57 € für jedes einer Fraktion angehörende Ratsmitglied

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

35

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

1

 

 

 

Nachträgliche Protokollnotiz:

 

Die Beschlussvorlage 149/2010 weist bis hin zur Niederschrift eine offensichtliche Unrichtigkeit aus.

 

Die aufgeführte Rechtsgrundlage hätte statt „§ 58 Abs. 3 GO NRW“ richtigerweise „§ 56 Abs. 3 GO NRW“ lauten müssen.

 

Der übrige Wortlaut des Beschlusses lässt jedoch eindeutig erkenne, dass der Rat eine Regelung zur Aufwandsentschädigung treffen wollte, so dass ein geänderter Beschluss entbehrlich ist.

 

Die Richtigstellung erfolgt daher lediglich durch diese nachträgliche Protokollnotiz.