Sitzung: 01.07.2010 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage: 149/2010
Herr Feldmann signalisiert, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde und kündigt eine Prüfung der rechtlichen Haltbarkeit des Beschlusses an.
Seiner Auffassung nach erschwere die beabsichtigte Kürzung der Fraktionszuwendungen die politische Arbeit insbesondere der kleinen Fraktionen.
Beschluss:
Die jährlich nach § 58 Abs. 3 GO NRW aus Mitteln des städtischen Haushalts an die Fraktionen zu zahlenden Fraktionszuwendungen werden wie folgt festgesetzt:
§
für die Jahre 2010 – 2012
700 € Sockelbetrag für
jede im Rat vertretene Fraktion zuzüglich
38 € für jedes einer Fraktion angehörende
Ratsmitglied
§
für die Jahre 2013 und 2014
600 € Sockelbetrag für
jede im Rat vertretene Fraktion zuzüglich
57 € für jedes einer Fraktion angehörende
Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
15 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
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