Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Herr Feldmann signalisiert, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde und kündigt eine Prüfung der rechtlichen Haltbarkeit des Beschlusses an.

Seiner Auffassung nach erschwere die beabsichtigte Kürzung der Fraktionszuwendungen die politische Arbeit insbesondere der kleinen Fraktionen. 


Beschluss:

 

Die jährlich nach § 58 Abs. 3 GO NRW aus Mitteln des städtischen Haushalts an die Fraktionen zu zahlenden Fraktionszuwendungen werden wie folgt festgesetzt:

 

§  für die Jahre 2010 – 2012

           
700 € Sockelbetrag für jede im Rat vertretene Fraktion zuzüglich
              38 € für jedes einer Fraktion angehörende Ratsmitglied

§  für die Jahre 2013 und 2014

            600 € Sockelbetrag für jede im Rat vertretene Fraktion zuzüglich
              57 € für jedes einer Fraktion angehörende Ratsmitglied

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

15

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen: