Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter

Abstimmung: Ja: 38

Herr Flüshöh teilt mit, dass er angesprochen worden sei, ob es in der Stadt Schwelm nicht anderweitige Ausgleichsflächen gebe.

 

Herr Stobbe erklärt, dass sich die Frage bisher so noch nicht gestellt habe und schlägt vor, die Antwort in das Protokoll aufzunehmen.

 

Antwort der Verwaltung:

 

"Die fragliche Fläche steht im Eigentum des Planbegünstigten. Mit städtebaulichem Vertrag gem. § 1 a Abs. 3 BauGB hat dieser sich verpflichtet, die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen dort durchzuführen. Er hat diesbezüglich auch bereits einen Landschaftsarchitekten beauftragt".


Beschluss:

 

Gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S. 2414), in der zur Zeit gültigen Fassung, wird die Aufstellung der 4. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ beschlossen. Das Bebauungsplangebiet beinhaltet die Flurstücke:

Gemarkung Schwelm, Flur 6, Flurstücke 39, 44 teilweise, 53, 59 bis 61, 71, 72, 76 bis 79, 86 teilw., 90, 92, 93, 95 teilw., 96 bis 126, 130, 131, 148 bis 154, 157 bis 160, 163 bis 166, 172 bis 193,

sowie Gemarkung Schwelm, Flur 7, Flurstücke 151 teilweise, 174, 175, 182, 183, 184 teilw., 185 teilweise, 187, 188, 192 teilw., 337, 516, 530, 536, 538, 540 bis 561, 566 bis 568, 570, 572, 579, 580, 590, 595, 609, 610, 616, 618 bis 621, 624 bis 628, 630, 631, 647, 665 bis 670, 677 bis 690.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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