Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 2

Herr Stobbe erläutert den vom Verwaltungsrat TBS gefassten abgeänderten Beschluss.

Der Ausschüttungsbetrag an die Stadt Schwelm wurde von ursprünglich geplanten 1.000.000 € um 133.010,73 € auf insgesamt 1.133.010,73 € erhöht und der Gewinnrücklage der TBS statt der beabsichtigten 333.010,73 € lediglich 200.000 € zugeführt.

 

Herr Kranz beanstandet die Argumentation, mit der Gebühren wieder dem Haushalt zugeführt werden. Wenn es sich –wie Herr Voß erläutert hat- nicht um Gebühren, sondern um eine Eigenkapitalverzinsung handle, dann müsse dies auch so aus der Vorlage hervorgehen. Bereits im Finanzausschuss wurden ihm hierzu Informationen zugesagt, die er bis heute nicht erhalten habe. Da er den Sachverhalt daher nicht ausreichend beurteilen könne, werde er dem Beschluss nicht zustimmen.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

34

 

dagegen:

2

 

Enthaltungen:

 

 

Frau Gießwein und Frau Lotz waren bei der Abstimmung nicht anwesend.