Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Der nachstehende Text wird in der Sitzung verlesen:

In der AUS-Sitzung vom 16.12.2009 hat Herr Dilly (FDP) angefragt, ob die Möglichkeit besteht, in der Bahnhofstraße südlich der Kaiserstraße das Parken beidseitig mit  Anwohnerparkausweisen zu ermöglichen.

 

Der Abschnitt der Bahnhofstraße von Hauptstraße bis Bismarckstraße befindet sich im Geltungsbereich des am 27.06.1996 (s. SV Nr. 101/96) beschlossenen Parkraumkonzeptes Innenstadt. Dort besteht eine Anwohnerparkausweisregelung für die Zone A.

 

Der Abschnitt der Bahnhofstraße von Bismarckstraße bis Kaiserstraße befindet sich nicht im Geltungsbereich des Parkraumkonzeptes. Somit kann in diesem Abschnitt nicht ohne weiteres eine Anwohnerparkregelung eingeführt werden. Zuvor müsste eine entsprechende politische Beschlussfassung zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Parkraumkonzeptes erfolgen.

 

Im Jahr 2000 ist auf der Basis einer Wirksamkeitsuntersuchung des Parkraumkozeptes auf eine Einbindung des betreffenden Abschnitts der Bahnhofstraße in das Parkraumkonzept verzichtet worden (s. SV Nr. 201/00). Auch zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse bzgl. der Notwendigkeit einer Anwohnerparkregelung im betreffenden Straßenabschnitt vor, so dass die Verwaltung nicht empfiehlt, den Geltungsbereich des Parkraumkonzeptes Schwelm-Innenstadt räumlich auszudehnen.