Sitzung: 01.06.2010 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Der nachstehende Text wird in der Sitzung verlesen:
In der AUS-Sitzung vom 16.12.2009 hat Herr Dilly (FDP)
angefragt, ob die Möglichkeit besteht, in der Bahnhofstraße südlich der
Kaiserstraße das Parken beidseitig mit
Anwohnerparkausweisen zu ermöglichen.
Der Abschnitt der Bahnhofstraße von Hauptstraße bis
Bismarckstraße befindet sich im Geltungsbereich des am 27.06.1996 (s. SV Nr.
101/96) beschlossenen Parkraumkonzeptes Innenstadt. Dort besteht eine
Anwohnerparkausweisregelung für die Zone A.
Der Abschnitt der Bahnhofstraße von Bismarckstraße bis
Kaiserstraße befindet sich nicht im Geltungsbereich des Parkraumkonzeptes.
Somit kann in diesem Abschnitt nicht ohne weiteres eine Anwohnerparkregelung
eingeführt werden. Zuvor müsste eine entsprechende politische Beschlussfassung
zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Parkraumkonzeptes erfolgen.
Im Jahr 2000 ist auf der Basis einer
Wirksamkeitsuntersuchung des Parkraumkozeptes auf eine Einbindung des
betreffenden Abschnitts der Bahnhofstraße in das Parkraumkonzept verzichtet
worden (s. SV Nr. 201/00). Auch zum aktuellen Zeitpunkt liegen der Verwaltung
keine Erkenntnisse bzgl. der Notwendigkeit einer Anwohnerparkregelung im
betreffenden Straßenabschnitt vor, so dass die Verwaltung nicht empfiehlt, den
Geltungsbereich des Parkraumkonzeptes Schwelm-Innenstadt räumlich auszudehnen.