Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der Behörden- und Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen werden wie in der Sitzungsvorlage 096/2010 dargestellt, abgewogen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ehrenberger Straße auf der Grundlage der Variante 2 auszubauen.

 

 

Herr Nockemann (CDU) kritisiert die nicht vollständige Anonymisierung der öffentlichen Vorlage. Die Verwaltung bittet den redaktionellen Fehler zu entschuldigen.

Weiterhin stellt Herr Nockemann fest, dass durch die nicht gleichzeitige Durchführung der Arbeiten der AVU und der Kanalbauarbeiten Synergieeffekte mit dem Straßenbau entfallen. Er erkundigt sich nach den dadurch zu erwartenden Mehrkosten. Eine Beantwortung bis zum 12.06.2010 wurde ihm zugesagt. Die von Herrn Nockemann angekündigten und bei der Stadtverwaltung per E-mail vom 01.06.2010 um 21:26 Uhr eingegangenen Fragen werden ebenfalls bis zum 12.06.2010 beantwortet. Aus redaktionellen Gründen hat sich die Beantwortung des Fragenkataloges verzögert, eine Vorabversion dieser Sitzungsniederschrift wird am 17.05.2010 im Ältestenrat an die Fraktionen verteilt.

 

Die Fragen des Herrn Nockemann lauten:

1. Die Vorlage macht keine Aussagen zur Gehwegbreite zwischen der Einmündung Obermauerstraße und den Häusern Nr. 16 bzw. 7. Lediglich

in der Anlage 12 ist an einer Stelle eine Gehwegbreite eingezeichnet.

 

2. Die Frage nach der Abbindung oder nicht wurde im Ausschuss geklärt (der Wendehammer wird nicht abgebunden).

 

3. Die Kosten der Ausbauvariante sind nicht bekannt. Hier bitten wir um eine entsprechende Angabe.

 

4. Welche Mehrkosten entstehen dadurch, dass die AVU (Versorgung) und TBS (Kanal) ihre Maßnahmen bereits in 2010 durchführen, der

Straßenausbau aber erst in 2010 / 2011 erfolgen soll.

 

Zum Thema Anonymisierung: Nicht nur die Vorlage sondern auch die Anonymisierung der Anlagen ist sehr mangelhaft. Ebenso bei der

Sache Baugebiet Brunnen. Da wurde zwar der Absender (Schwelmer und Sozale) unkenntlich gemacht. Der Briefbogen ist aber noch zu

erkennen und im Schreiben ist der Name der Betreiberin des Pferdehofes genannt.

 

 

 

 

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.) Der bestehende westliche Gehweg soll vom Einmündungsbereich Obermauerstraße bis zum Haus Ehrenberger Straße Nr. 14 bestehen bleiben und baulich nicht verändert werden. Die Bestandsbreiten bewegen sich zwischen 1,20 m und 2,20 m. In Höhe Haus Nr. 16 ist eine Gehwegneuplanung vorgesehen. Gemäß dem vorliegenden Verwaltungsvorschlag wird eine Gehwegbreite von 1,00 m vorgeschlagen.

Der bestehende östliche Gehweg soll vom Einmündungsbereich Obermauerstraße bis zum Haus Nr. 3 bestehen bleiben und baulich nicht verändert werden. Die Bestandsbreiten bewegen sich zwischen 2,20 m und 2,40 m. In Höhe von Haus Nr. 3 wird die Anlage eines neuen 1,50 m breiten Gehweges vorgeschlagen. Dieser soll vor der Geländeböschung angelegt werden. Im weiteren Verlauf bis Haus Nr. 7 wird eine Breite von 1,50 m vorgeschlagen.

 

Zu 3.) Die geschätzten Baukosten für die Ausbauvariante betragen ca. 420.000,- €. Dies entspricht den geschätzten Kosten für Variante 2 in Höhe von ca. 400.000,- € (Stand: September 2008) zuzüglich einer prognostizierten Kostensteigerung von 5 %.

 

Zu 4.)

Hinsichtlich der zeitlichen Durchführung der einzelnen Baumaßnahmen von TBS-Kanalbau, AVU-Wasser und Stadt Schwelm hat sich aktuell eine Änderung ergeben:

 

Nach wie vor will die AVU die Erneuerung ihrer Wasserleitung auf einer Teillänge von ca. 160 m im Jahre 2010 (voraussichtlich von Juli bis Oktober) durchführen.

Dagegen planen die TBS AöR die Erneuerung ihres Mischwasserkanals auf einer Teillänge von ca. 100 m erst im Jahre 2011 (voraussichtlich von März bis Juli), um unkalkulierbare Mehrkosten für die ständige Befahrbarkeit der Umleitungsstrecke in der Winterzeit zu vermeiden.

Der Straßenausbau durch die Stadt ist nach dem vom Rat beschlossenen Doppelhaushalt 2010/2011 weiterhin mit einem Teilansatz in 2011 in Höhe von 225.000 € veranschlagt; die restlichen Baukosten sind für 2012 vorgesehen (der bisherige Teilansatz von 170.000 € muss je nach beschlossener Ausbauvariante noch angepasst werden).

 

Durch die zeitliche Verschiebung der Kanalbaumaßnahme entstehen der Stadt jedoch keine Mehrkosten. 

 

 

Herr Sieker (SWG) bittet, den Fraktionen zukünftig Planunterlagen in größerem Format zur Verfügung zu stellen.  Die Verwaltung wird diesem Wunsch nachkommen.

Herr Sieker bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit der EU-Förderung bei einer Auswahl des Shared-Space-Verfahrens besteht.  Die Prüfung wurde zugesagt.

 

 

Antwort der Verwaltung:

Eine Fördermöglichkeit für die Herstellung der Ehrenberger Straße - als Shared-Space-Projekt oder auch jede andere Gestaltung - besteht nicht. Grundsätzlich sieht das Förderrecht für die Herstellung von Erschließungsstraßen keine Fördermöglichkeiten vor, wenn eine Refinanzierbarkeit, hier nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, gegeben ist.

So heißt es bspw. im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in § 2 (1): Die Länder können folgende Vorhaben durch Zuwendungen aus den Finanzhilfen fördern: Bau und Ausbau von verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstrassen.

 

Auch nach EU-Förderrecht gibt es keine Fördermöglichkeit.

 

In der Vergangenheit (2004-08) sind offensichtlich vereinzelte Shared Space Projekte im Rahmen des Infrastrukturförderprogramms INTERREG (Gemeinschaftsinitiative des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - EFRE verwirklicht worden, so z. B. in der niedersächsischen Stadt Bohmte, Landkreis Osnabrück = angrenzendes Programmgebiet INTERREG IV A.

Fördergegenstand waren grenzüberschreitende Projekte ohne Gewinnerzielungsabsicht im deutsch-niederländischen Grenzraum. Heute gibt es das neue Programm „Europäische Territoriale Zusammenarbeit - ETZ, mit ähnlichen Förderschwerpunkten.

 

 

Es folgt eine kontroverse Diskussion im Ausschuss im Rahmen derer auch einzelne Fragen an die Verwaltung beantwortet werden. Die Diskussion mündet in folgendem Antrag des Herrn Weidenfeld (Grüne):

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine vierte Variante vorzustellen, die einer Mischfläche im Sinne von Shared-Spaces entspricht.

 

Der Ausschuss stimmt über diesen Antrag wie folgt ab:

 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

6

 

dagegen:

5

 

Enthaltungen:

6

 

-          Antrag angenommen -

 

Der Vorsitzende fragt sodann, ob der Tagesordnungspunkt mit der zusätzlichen Variante in den Hauptausschuss vertagt werden kann. Dieses wird durch den Ausschuss bestätigt.