Aus dem Publikum meldet sich zunächst Herr Zuther, ein Anwohner der Ehrenberger Straße unter Bezugnahme auf TOP 3. Unter anderem fragt er, aus welchem Grunde die Einladung zur heutigen  Sitzung nicht an Frau Wolff, die als Sprecherin der Anwohner auftrete,  gesandt worden sei. Der Bürgermeister antwortet, dass die die Anwohner der Ehrenberger Str. (auch Frau Wolff) im Rahmen der bisherigen umfangreichen Diskussionen ausreichend über den vorgesehenen Zeitplan der Beratungen in den städtischen Gremien informiert worden seien. Er weist zudem darauf hin, dass der Anregung Frau Wolffs, die Auslegungsfrist zu verlängern, gefolgt wurde. Er sagt sodann zu,  künftig auch Frau Wolff im Einzelnen von anstehenden Sitzungen zu  informieren. 

Herr Zuther vertritt sodann die Ansicht, dass mit der jetzt vorgelegten Verwaltungs- vorlage keine wesentliche Veränderung der Grundplanung erfolgt sei. Die vorgenommenen Änderungen seien eher marginal und den  Anregungen der Bürger sei kaum gefolgt worden. Der Bürgermeister tritt dem entgegen und verweist auf die maßgeblichen Änderungen im Vergleich zum bisherigen Ausbauentwurf. Herr Zuther stellt weiterhin Fragen zur vorgesehenen Absenkung des Bordsteins auf beiden Seiten und erkundigt sich, warum nicht das Shared-Spaces-Prinzip Anwendung finden könne. Die Verwaltung antwortet, dass entsprechende Straßenausbauten bisher  lediglich im Rahmen von Modellversuchen durchgeführt worden seien und das Modell noch keine Anerkennung in der Fachwelt gefunden habe.

Weitere von Herrn Zuther vorgetragene Fragen werden von der Verwaltung direkt beantwortet.

 

Als nächstes meldet sich Herr Schmidt aus der Döinghauser Straße im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorvorhaben an der Döinghauser Straße (TOP A 6; SV 102/2010) und überreicht dem Ausschussvorsitzenden einen Umschlag, dessen Inhalt zum o.g. TOP noch erläutert werden soll.

 

Anschließend meldet sich Herr Dr. Meyer, Besitzer eines Hauses in der Hauptstraße zu Wort und fragt, ob Verwaltung und Grundstückserwerber bekannt sei, dass auf dem Grundstück Döinghauser Straße 10 Stellplätze zugunsten eines Einzelhandelsgeschäfts in der Hauptstraße  per Baulast gesichert seien.  Er fragt weiterhin, wie mit den Stellplätzen künftig verfahren werde. Die Verwaltung antwortet, dass die Tatsache bekannt sei, und  dass die Kundenparkplätze auch nach Neubebauung auf dem Grundstück vorgehalten würden. Die Verwaltung erläutert ergänzend, dass bei Übernahme eines Grundstückes der neue Eigentümer vorhandene Baulasten übernehmen muss.

 

Im Anschluss daran meldet sich Frau Wolff zu Wort und fragt, aus welchem Grunde ihr die rechtliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NW (zu beitragsrechtlichen Fragen des Ausbaus der Ehrenberger Straße)  nicht überlassen worden sei. Der Bürgermeister antwortet, dass die gutachterliche Äußerung gegenüber dem Bürgermeister bzw. den Fraktionen im Rat der Stadt Schwelm abgegeben worden sei und die Überlassung eines solchen Gutachtens im Vorfeld eines möglichen Verwaltungsstreitverfahrens eher unüblich sei.

 

Anschließend zitiert Frau Wolff Passagen aus der fraglichen Stellungnahme und bezweifelt, dass dem Städte- und Gemeindebund NW ausreichende oder zutreffende  Informationen für seine Stellungnahme zur Verfügung gestellt wurden.

Sie trägt sodann weitere rechtliche Erwägungen und Fragestellungen unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Städte- und Gemeindebundes NW vor. Die Verwaltung regt an, derartige Fachdiskussionen zukünftig im Vorfeld einer Sitzung zu führen oder zumindest der Verwaltung die aufgekommenen Fragen in nachvollziehbarer Weise zur Verfügung zu stellen.

Frau Wolff erkundigt sich sodann nach der Klassifizierung der Ehrenberger Str. gem. RAST 2006. Die Verwaltung antwortet, dass diese Straße in die Kategorie „Erschließungsstraße“ eingeordnet wurde. Die Nachfrage Frau Wolffs nach der genaueren Kategorie werde im Nachgang zur Sitzung schriftlich beantwortet.

 

Antwort der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung ist die Ehrenberger Straße in der Systematik der RAST 2006 als Wohnstraße (Erschließungsstraße – ES V) klassifiziert (S. 38 + 39). In der RAST 2006 wird für derartige Erschließungsstraßen bei einer Gesamtbreite von 10 m eine Fahrbahnbreite von 5 m und beidseitige Gehweg mit 2,50 m empfohlen.

 

 

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