Aus dem Publikum meldet sich zun?chst Herr Zuther, ein Anwohner der Ehrenberger Stra?e unter Bezugnahme auf TOP 3. Unter anderem fragt er, aus welchem Grunde die Einladung zur heutigen? Sitzung nicht an Frau Wolff, die als Sprecherin der Anwohner auftrete,? gesandt worden sei. Der B?rgermeister antwortet, dass die die Anwohner der Ehrenberger Str. (auch Frau Wolff) im Rahmen der bisherigen umfangreichen Diskussionen ausreichend ?ber den vorgesehenen Zeitplan der Beratungen in den st?dtischen Gremien informiert worden seien. Er weist zudem darauf hin, dass der Anregung Frau Wolffs, die Auslegungsfrist zu verl?ngern, gefolgt wurde. Er sagt sodann zu,? k?nftig auch Frau Wolff im Einzelnen von anstehenden Sitzungen zu? informieren.?

Herr Zuther vertritt sodann die Ansicht, dass mit der jetzt vorgelegten Verwaltungs- vorlage keine wesentliche Ver?nderung der Grundplanung erfolgt sei. Die vorgenommenen ?nderungen seien eher marginal und den? Anregungen der B?rger sei kaum gefolgt worden. Der B?rgermeister tritt dem entgegen und verweist auf die ma?geblichen ?nderungen im Vergleich zum bisherigen Ausbauentwurf. Herr Zuther stellt weiterhin Fragen zur vorgesehenen Absenkung des Bordsteins auf beiden Seiten und erkundigt sich, warum nicht das Shared-Spaces-Prinzip Anwendung finden k?nne. Die Verwaltung antwortet, dass entsprechende Stra?enausbauten bisher? lediglich im Rahmen von Modellversuchen durchgef?hrt worden seien und das Modell noch keine Anerkennung in der Fachwelt gefunden habe.

Weitere von Herrn Zuther vorgetragene Fragen werden von der Verwaltung direkt beantwortet.

Als n?chstes meldet sich Herr Schmidt aus der D?inghauser Stra?e im Zusammenhang mit dem geplanten Bauvorvorhaben an der D?inghauser Stra?e (TOP A 6; SV 102/2010) und ?berreicht dem Ausschussvorsitzenden einen Umschlag, dessen Inhalt zum o.g. TOP noch erl?utert werden soll.

Anschlie?end meldet sich Herr Dr. Meyer, Besitzer eines Hauses in der Hauptstra?e zu Wort und fragt, ob Verwaltung und Grundst?ckserwerber bekannt sei, dass auf dem Grundst?ck D?inghauser Stra?e 10 Stellpl?tze zugunsten eines Einzelhandelsgesch?fts in der Hauptstra?e? per Baulast gesichert seien.? Er fragt weiterhin, wie mit den Stellpl?tzen k?nftig verfahren werde. Die Verwaltung antwortet, dass die Tatsache bekannt sei, und? dass die Kundenparkpl?tze auch nach Neubebauung auf dem Grundst?ck vorgehalten w?rden. Die Verwaltung erl?utert erg?nzend, dass bei ?bernahme eines Grundst?ckes der neue Eigent?mer vorhandene Baulasten ?bernehmen muss.

Im Anschluss daran meldet sich Frau Wolff zu Wort und fragt, aus welchem Grunde ihr die rechtliche Stellungnahme des St?dte- und Gemeindebundes NW (zu beitragsrechtlichen Fragen des Ausbaus der Ehrenberger Stra?e)? nicht ?berlassen worden sei. Der B?rgermeister antwortet, dass die gutachterliche ?u?erung gegen?ber dem B?rgermeister bzw. den Fraktionen im Rat der Stadt Schwelm abgegeben worden sei und die ?berlassung eines solchen Gutachtens im Vorfeld eines m?glichen Verwaltungsstreitverfahrens eher un?blich sei.

Anschlie?end zitiert Frau Wolff Passagen aus der fraglichen Stellungnahme und bezweifelt, dass dem St?dte- und Gemeindebund NW ausreichende oder zutreffende? Informationen f?r seine Stellungnahme zur Verf?gung gestellt wurden.

Sie tr?gt sodann weitere rechtliche Erw?gungen und Fragestellungen unter Bezugnahme auf die Ausf?hrungen des St?dte- und Gemeindebundes NW vor. Die Verwaltung regt an, derartige Fachdiskussionen zuk?nftig im Vorfeld einer Sitzung zu f?hren oder zumindest der Verwaltung die aufgekommenen Fragen in nachvollziehbarer Weise zur Verf?gung zu stellen.

Frau Wolff erkundigt sich sodann nach der Klassifizierung der Ehrenberger Str. gem. RAST 2006. Die Verwaltung antwortet, dass diese Stra?e in die Kategorie ?Erschlie?ungsstra?e? eingeordnet wurde. Die Nachfrage Frau Wolffs nach der genaueren Kategorie werde im Nachgang zur Sitzung schriftlich beantwortet.

Antwort der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung ist die Ehrenberger Stra?e in der Systematik der RAST 2006 als Wohnstra?e (Erschlie?ungsstra?e ? ES V) klassifiziert (S. 38 + 39). In der RAST 2006 wird f?r derartige Erschlie?ungsstra?en bei einer Gesamtbreite von 10 m eine Fahrbahnbreite von 5 m und beidseitige Gehweg mit 2,50 m empfohlen.

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