Im Dezember 2009 trat das Transparenzgesetz NRW in Kraft. Kern dieses Gesetzes ist die individualisierte Veröffentlichungspflicht u. a. der Bezüge von Organmitgliedern öffentlicher Unternehmen der Kommunen. Von dieser Veröffentlichungspflicht betroffen sind auch die Mitglieder des Verwaltungsrates einer AöR.

Bisher waren die Gesamtbezüge aller Verwaltungsratsmitglieder, zu denen auch die

Aufwandsentschädigung zählt, in Summe im Anhang zum Jahresabschluss anzugeben. Ab dem Jahresabschluss zum 31.12.2009 sind aufgrund des Transparenzgesetztes zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitgliedes aufzuführen.