Sitzung: 27.04.2010 Verwaltungsrat TBS
Im Dezember 2009 trat das
Transparenzgesetz NRW in Kraft. Kern dieses Gesetzes ist die individualisierte
Veröffentlichungspflicht u. a. der Bezüge von Organmitgliedern öffentlicher
Unternehmen der Kommunen. Von dieser Veröffentlichungspflicht betroffen sind
auch die Mitglieder des Verwaltungsrates einer AöR.
Bisher waren die Gesamtbezüge aller Verwaltungsratsmitglieder, zu denen auch die
Aufwandsentschädigung zählt, in Summe im Anhang zum Jahresabschluss anzugeben. Ab dem Jahresabschluss zum 31.12.2009 sind aufgrund des Transparenzgesetztes zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitgliedes aufzuführen.