Der Jahresabschluss der TBS ist nach den Vorschriften des HGB zu erstellen. § 285 HGB schreibt „sonstige Pflichtangaben“ des Anhangs zum Jahresabschluss vor. Darin ist verankert, dass für alle Mitglieder des Verwaltungsrates u. a. der ausgeübte Beruf anzugeben ist [vgl. § 285 (10) HGB]. Da die letzte Abfrage bereits ein paar Jahre zurückliegt und der Verwaltungsrat in 2009 teilweise neu besetzt wurde, werden die Verwaltungsratsmitglieder gebeten, anhand einer vorbereiteten Liste die Angaben zum ausgeübten Beruf zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.

Der Jahresabschluss 2009 soll in der Sitzung des Verwaltungsrates am 22.06.2010 beraten werden.