Sitzung: 27.04.2010 Verwaltungsrat TBS
Der Jahresabschluss der TBS
ist nach den Vorschriften des HGB zu erstellen. § 285 HGB schreibt „sonstige
Pflichtangaben“ des Anhangs zum Jahresabschluss vor. Darin ist verankert, dass
für alle Mitglieder des Verwaltungsrates u. a. der ausgeübte Beruf anzugeben
ist [vgl. § 285 (10) HGB]. Da die letzte Abfrage bereits ein paar Jahre
zurückliegt und der Verwaltungsrat in 2009 teilweise neu besetzt wurde, werden
die Verwaltungsratsmitglieder gebeten, anhand einer vorbereiteten Liste die
Angaben zum ausgeübten Beruf zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
Der Jahresabschluss 2009 soll in der Sitzung des Verwaltungsrates am 22.06.2010 beraten werden.