Im Zusammenhang mit den umfangreichen Konsolidierungspaketen der Fraktionen sind verschiedene Vorschläge gemacht worden, die in den Bereich der TBS AöR und somit in die Zuständigkeit des TBS-Verwaltungsrates fallen.

 

Vorschlag der Grünen-Fraktion:

Erhöhung der Friedhofsgebühren bis zur Erreichung der Kostendeckung

Im Bereich der Friedhofsgebühren besteht seit vielen Jahren unverändert das Problem der Konkurrenzsituation zum evangelischen Friedhof. Bei den Beschlüssen der letzten Jahre war dies der Anlass für die Festlegung von „politischen Gebühren“, der den Grabverkauf trotz des größeren Gebührenbedarfs ermöglicht. Die entsprechenden Zahlen wurden jeweils transparent für alle Grabarten in den Vorlagen dargestellt und das Thema regelmäßig erörtert.

Es ist vorgesehen, dieses Thema in der Juni-Sitzung des Verwaltungsrates im Zusammenhang mit der aktuellen Gebührenkalkulation für den Friedhof aufzugreifen und einer Entscheidung zuzuführen.

 

Vorschlag der FDP-Fraktion:

Grünflächenpflege: Produktivitätssteigerung der TBS durch ein Kostensen-kungsprogramm (Einführung einer nachvollziehbaren Kostenrechnung; ggf. Abschluss einer Zielvereinbarung)

Die TBS verfügen über eine detaillierte Kosten- und Leistungsrechnung, die sich auch in den konkreten Abrechnungen mit der Stadt wiederspiegelt. In einem großen Teil der Arbeitsbereiche existieren ebenso detaillierte Angaben über die zu erledigenden Arbeiten, die zum Beispiel auch Leistungsverzeichnisse für einzelne Flächen beinhalten. Die Unterlagen zum Bereich Straßenbegleitgrün wurden bereits Anfang 2009 aktualisiert, der Stadt als Auftraggeber zur Verfügung gestellt und auch dem Verwaltungsrat zur Kenntnis gegeben und diskutiert (TOP 3.2 der VR-Sitzung am 26.05.2009).

In der Sitzung des Liegenschaftsausschusses wurde vom Leiter des IM berichtet, dass der inhaltliche Austausch über die Leistungsbeziehungen zwischen Auftraggeber und TBS mit Nachdruck vorangetrieben wird. Die TBS erstellen derzeit ein komplettes Leistungsverzeichnis für die Pflegearbeiten im Auftrag des IM. Aus Sicht der TBS ist eine konkrete und bindende Zielvereinbarung besonders mit Blick auf die kommenden schwierigen Haushaltsjahre unumgänglich.

Die Arbeiten der Grünpflege sind in besonderem Maße personalintensiv. Dies wurde auch bei der Organisationsuntersuchung im Jahr 2003 sehr deutlich. In diesem Zusammenhang wurden auch Optimierungspotenziale aufgezeigt, die im Vergleich mit gültigen Benchmark-Werten ermittelt wurden. Im Bereich Stadtgrün ist das entscheidende Potenzial zur Kostensenkung im Bereich der vielen Klein- und Kleinstflächen erkannt worden, die die TBS im Auftrag der Stadt pflegen. Es handelt sich um weit über einhundert Einzelflächen, die einen erheblichen Aufwand verursachen, da sie meist im Straßenrandbereich liegen, im gesamten Stadtgebiet verteilt sind und durch erhebliche Rüstzeiten (An- und Abfahrt, Fahrzeugsicherung vor Ort, Ab- und Aufladen des Mähers, etc.) gekennzeichnet sind. Die TBS haben keinen Einfluss auf die Reduzierung dieser Flächen, haben aber in den vergangenen Jahren in vielen Einzelfällen durch eine Umgestaltung erreichen können, dass zumindest die Pflege effizienter durchgeführt werden kann.

Bei allen Überlegungen zu möglichen Kostensenkungsmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass Standardreduzierungen nicht zwangsläufig zu Aufwandsredu-zierungen führen. Ferner können eventuell frei werdende Kapazitäten nicht immer (kurzfristig) abgebaut werden, so dass die Kosten bei den TBS nach wie vor (vorübergehend) entstehen. Nicht zuletzt wird auch aus dem Bereich Stadtgrün das Personal für den Winterdienst und für verschiedene andere Dienstleistungen (z.B. Heimatfest etc.) rekrutiert. Sofern Mitarbeiter der Abteilung Stadtgrün mittelfristig abgebaut werden sollen, ist ggf. saisonal der externe Zukauf von Kapazitäten für andere Leistungen der TBS erforderlich.

Die TBS sind seit ihrer Gründung offen für Optimierungen in allen Bereichen und haben dies in vielen Bereichen unter Beweis gestellt. Alle Personaleinsparmaßnahmen, die im BSL- Gutachten empfohlen wurden, sind zeitnah umgesetzt worden.

 

Vorschlag der FDP-Fraktion:

Übertragung des Winterdienstes und der Kehrpflicht an den Bürger, soweit möglich

Gemäß Straßenreinigungssatzung ist die Reinigung und der Winterdienst für die Gehwege im Stadtgebiet an die Anlieger übertragen. In wenigen Ausnahmefällen ist auch eine Übertragung der Fahrbahnreinigung vorgenommen worden – dies aber nur bei Anliegerstraßen als Sackgassen ohne Wendemöglichkeiten (z.B. Arndtstraße). Bei der grundsätzlichen Neustrukturierung der Straßenreinigungssatzung Ende 2007 ist das Thema der Übertragung ausführlich diskutiert worden. Eine Übertragung weiterer Fahrbahnflächen – also Straßen, die sowohl von Anliegern als auch vom Durchgangsverkehr befahren werden – wurde bisher nicht praktiziert und erscheint vor dem Hintergrund der letztlich bei der Stadt verbleibenden Verkehrssicherungspflicht und der damit verbundenen Überwachungspflichten problematisch. Auch der durch die Gerichte geforderte Grundsatz des gleichmäßigen Winterdienstes im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugverkehr wäre bei einer Übertragung auf eine Vielzahl von Pflichtigen nicht einzuhalten.

Die Übertragung von Straßenflächen hätte keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da eventuellen Einsparungen durch geringere Winterdienst-gebühren insgesamt der gesteigerte Aufwand für die Bedienung von Fahrbahnflächen als Anlieger gegenüberstehen würde.

 

Vorschlag der CDU-Fraktion:

Übernahme von Aufgaben im Rahmen interkommunaler Kooperation im Bereich der Anstalt des öffentlichen Rechts (gemeinsames Kommunalunternehmen i.S.d. GkG)

In den Auflistungen der Stadt zu den Fraktions-Vorschlägen findet sich im Bereich des zuständigen Fachbereiches nur der Eintrag „TBS“. Der Vorstand geht davon aus, dass die Zielrichtung des Vorschlages weitaus umfassender ist und auch Bereiche der städtischen Aufgabenpalette einbezogen werden sollten.

Zu den Überlegungen der TBS zu diesem Thema:

Die TBS überprüfen in allen Bereichen des betrieblichen Handelns die Möglichkeiten zur Kooperation mit anderen Betrieben. Die Kooperation mit den TBGev bei der Straßen-beleuchtung läuft seit 7 Jahren erfolgreich. Dem Verwaltungsrat wurde über die vielen weiteren Kooperationen berichtet (u.a. in den Geschäftsberichten), die mit verschiedenen Partnern praktiziert wurden und werden. Diese Bemühungen wurden in den letzten Jahren verstärkt (z.B. auch mit dem Stadtbetrieb Wetter AöR). Es handelte sich hierbei um pragmatische Formen der Zusammenarbeit in abgegrenzten Bereichen, die auf beiden Seiten Kostenreduzierungen und organisatorische Vorteile erzeugt haben.

Die „große“ Lösung eines umfassenden gemeinsamen Kommunalunternehmens setzt voraus, dass die Beteiligten räumlich, politisch und organisatorisch „nah beieinander sind“. Bei der Zusammenlegung bestehender Kommunalunternehmen besteht das Risiko, dass eine unterschiedliche Dynamik bzw. unterschiedlich weit entwickelte innere Strukturen einen der Partner in seiner Entwicklung solange bremsen, bis ein einheitlicher Stand erreicht ist. Die TBS sehen derzeit für eine solche große Lösung weder geeignete Partner, noch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit.