Sitzung: 27.04.2010 Verwaltungsrat TBS
Im Zusammenhang mit den
umfangreichen Konsolidierungspaketen der Fraktionen sind verschiedene Vorschläge
gemacht worden, die in den Bereich der TBS AöR und somit in die Zuständigkeit
des TBS-Verwaltungsrates fallen.
Vorschlag der Grünen-Fraktion:
Erhöhung der Friedhofsgebühren bis zur
Erreichung der Kostendeckung
Im Bereich der Friedhofsgebühren besteht
seit vielen Jahren unverändert das Problem der Konkurrenzsituation zum
evangelischen Friedhof. Bei den Beschlüssen der letzten Jahre war dies der
Anlass für die Festlegung von „politischen Gebühren“, der den Grabverkauf trotz
des größeren Gebührenbedarfs ermöglicht. Die entsprechenden Zahlen wurden
jeweils transparent für alle Grabarten in den Vorlagen dargestellt und das
Thema regelmäßig erörtert.
Es ist vorgesehen, dieses Thema in der
Juni-Sitzung des Verwaltungsrates im Zusammenhang mit der aktuellen
Gebührenkalkulation für den Friedhof aufzugreifen und einer Entscheidung
zuzuführen.
Vorschlag der FDP-Fraktion:
Grünflächenpflege: Produktivitätssteigerung
der TBS durch ein Kostensen-kungsprogramm (Einführung einer nachvollziehbaren
Kostenrechnung; ggf. Abschluss einer Zielvereinbarung)
Die TBS verfügen über eine detaillierte
Kosten- und Leistungsrechnung, die sich auch in den konkreten Abrechnungen mit
der Stadt wiederspiegelt. In einem großen Teil der Arbeitsbereiche existieren
ebenso detaillierte Angaben über die zu erledigenden Arbeiten, die zum Beispiel
auch Leistungsverzeichnisse für einzelne Flächen beinhalten. Die Unterlagen zum
Bereich Straßenbegleitgrün wurden bereits Anfang 2009 aktualisiert, der Stadt
als Auftraggeber zur Verfügung gestellt und auch dem Verwaltungsrat zur
Kenntnis gegeben und diskutiert (TOP 3.2 der VR-Sitzung am 26.05.2009).
In der Sitzung des Liegenschaftsausschusses
wurde vom Leiter des IM berichtet, dass der inhaltliche Austausch über die
Leistungsbeziehungen zwischen Auftraggeber und TBS mit Nachdruck vorangetrieben
wird. Die TBS erstellen derzeit ein komplettes Leistungsverzeichnis für die
Pflegearbeiten im Auftrag des IM. Aus Sicht der TBS ist eine konkrete und
bindende Zielvereinbarung besonders mit Blick auf die kommenden schwierigen
Haushaltsjahre unumgänglich.
Die Arbeiten der Grünpflege sind in
besonderem Maße personalintensiv. Dies wurde auch bei der
Organisationsuntersuchung im Jahr 2003 sehr deutlich. In diesem Zusammenhang
wurden auch Optimierungspotenziale aufgezeigt, die im Vergleich mit gültigen
Benchmark-Werten ermittelt wurden. Im Bereich Stadtgrün ist das entscheidende
Potenzial zur Kostensenkung im Bereich der vielen Klein- und Kleinstflächen
erkannt worden, die die TBS im Auftrag der Stadt pflegen. Es handelt sich um
weit über einhundert Einzelflächen, die einen erheblichen Aufwand verursachen,
da sie meist im Straßenrandbereich liegen, im gesamten Stadtgebiet verteilt
sind und durch erhebliche Rüstzeiten (An- und Abfahrt, Fahrzeugsicherung vor Ort,
Ab- und Aufladen des Mähers, etc.) gekennzeichnet sind. Die TBS haben keinen
Einfluss auf die Reduzierung dieser Flächen, haben aber in den vergangenen
Jahren in vielen Einzelfällen durch eine Umgestaltung erreichen können, dass
zumindest die Pflege effizienter durchgeführt werden kann.
Bei allen Überlegungen zu möglichen
Kostensenkungsmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass Standardreduzierungen
nicht zwangsläufig zu Aufwandsredu-zierungen führen. Ferner können eventuell
frei werdende Kapazitäten nicht immer (kurzfristig) abgebaut werden, so dass
die Kosten bei den TBS nach wie vor (vorübergehend) entstehen. Nicht zuletzt
wird auch aus dem Bereich Stadtgrün das Personal für den Winterdienst und für
verschiedene andere Dienstleistungen (z.B. Heimatfest etc.) rekrutiert. Sofern
Mitarbeiter der Abteilung Stadtgrün mittelfristig abgebaut werden sollen, ist
ggf. saisonal der externe Zukauf von Kapazitäten für andere Leistungen der TBS
erforderlich.
Die TBS sind seit ihrer Gründung offen für
Optimierungen in allen Bereichen und haben dies in vielen Bereichen unter
Beweis gestellt. Alle Personaleinsparmaßnahmen, die im BSL- Gutachten empfohlen
wurden, sind zeitnah umgesetzt worden.
Vorschlag der FDP-Fraktion:
Übertragung des Winterdienstes und der
Kehrpflicht an den Bürger, soweit möglich
Gemäß Straßenreinigungssatzung ist die
Reinigung und der Winterdienst für die Gehwege im Stadtgebiet an die Anlieger
übertragen. In wenigen Ausnahmefällen ist auch eine Übertragung der
Fahrbahnreinigung vorgenommen worden – dies aber nur bei Anliegerstraßen als
Sackgassen ohne Wendemöglichkeiten (z.B. Arndtstraße). Bei der grundsätzlichen
Neustrukturierung der Straßenreinigungssatzung Ende 2007 ist das Thema der
Übertragung ausführlich diskutiert worden. Eine Übertragung weiterer Fahrbahnflächen
– also Straßen, die sowohl von Anliegern als auch vom Durchgangsverkehr
befahren werden – wurde bisher nicht praktiziert und erscheint vor dem
Hintergrund der letztlich bei der Stadt verbleibenden Verkehrssicherungspflicht
und der damit verbundenen Überwachungspflichten problematisch. Auch der durch
die Gerichte geforderte Grundsatz des gleichmäßigen Winterdienstes im
Zusammenhang mit Kraftfahrzeugverkehr wäre bei einer Übertragung auf eine
Vielzahl von Pflichtigen nicht einzuhalten.
Die Übertragung von Straßenflächen hätte
keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da eventuellen
Einsparungen durch geringere Winterdienst-gebühren insgesamt der gesteigerte
Aufwand für die Bedienung von Fahrbahnflächen als Anlieger gegenüberstehen
würde.
Vorschlag der CDU-Fraktion:
Übernahme von Aufgaben im Rahmen
interkommunaler Kooperation im Bereich der Anstalt des öffentlichen Rechts
(gemeinsames Kommunalunternehmen i.S.d. GkG)
In den Auflistungen der Stadt zu den
Fraktions-Vorschlägen findet sich im Bereich des zuständigen Fachbereiches nur
der Eintrag „TBS“. Der Vorstand geht davon aus, dass die Zielrichtung des
Vorschlages weitaus umfassender ist und auch Bereiche der städtischen
Aufgabenpalette einbezogen werden sollten.
Zu den Überlegungen der TBS zu diesem Thema:
Die TBS überprüfen in allen Bereichen des
betrieblichen Handelns die Möglichkeiten zur Kooperation mit anderen Betrieben.
Die Kooperation mit den TBGev bei der Straßen-beleuchtung läuft seit 7 Jahren
erfolgreich. Dem Verwaltungsrat wurde über die vielen weiteren Kooperationen
berichtet (u.a. in den Geschäftsberichten), die mit verschiedenen Partnern
praktiziert wurden und werden. Diese Bemühungen wurden in den letzten Jahren
verstärkt (z.B. auch mit dem Stadtbetrieb Wetter AöR). Es handelte sich hierbei
um pragmatische Formen der Zusammenarbeit in abgegrenzten Bereichen, die auf
beiden Seiten Kostenreduzierungen und organisatorische Vorteile erzeugt haben.
Die „große“ Lösung eines umfassenden gemeinsamen Kommunalunternehmens setzt voraus, dass die Beteiligten räumlich, politisch und organisatorisch „nah beieinander sind“. Bei der Zusammenlegung bestehender Kommunalunternehmen besteht das Risiko, dass eine unterschiedliche Dynamik bzw. unterschiedlich weit entwickelte innere Strukturen einen der Partner in seiner Entwicklung solange bremsen, bis ein einheitlicher Stand erreicht ist. Die TBS sehen derzeit für eine solche große Lösung weder geeignete Partner, noch die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit.