Nachtrag: 20.04.2010

Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Im Anschluss an die Bürgerinformationsveranstaltung vom 27.01.2010 im Zusammenhang mit dem Planverfahren nach § 125 BauGB zur Ehrenberger Straße hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schwelm mit Schreiben vom 29.01.2010 beantragt, eine beitragsrechtliche Beurteilung der Ehrenberger Straße durch den Städte- und Gemeindebund (StGB NRW) einzuholen.

Die Verwaltung ist diesem Vorschlag gefolgt. Am 06.04.2010 ist die entsprechende Stellungnahme des StGB bei der Verwaltung eingegangen. Entsprechende Kopien wurden allen Fraktionsvorsitzenden bereits zugeleitet.

Im Ergebnis bestätigt der StGB die bisherige Rechtsauffassung der Verwaltung, dass die erstmalige Herstellung der Ehrenberger Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts noch nicht erfolgt ist. Folglich handelt es sich nicht um eine so genannte "vorhandene" und damit nach § 242 Abs. 1 BauGB beitragsfreie Erschließungsanlage. Aus Sicht des StGB sind damit die Anlieger der Ehrenberger Straße für die Kosten der erstmaligen Herstellung im Rahmen der noch zu beschließenden endgültigen Planung (Altkosten und zukünftig noch entstehender Aufwand) zu Erschließungsbeiträgen gemäß §§ 127 ff. BauGB zu veranlagen. Die Anwendbarkeit des Straßenausbaubeitragsrechts nach § 8 KAG ist insoweit nicht gegeben.