Nachtrag: 20.04.2010

Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Im Rahmen der nachbargemeindlichen Beteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist die Stadt Schwelm an dem Verfahren zur  Aufstellung  des  Bebauungsplanes Nr. 86 "Lanfert" der Stadt Ennepetal (Hochregallager) beteiligt worden und hat Anregungen hierzu eingebracht.

Den Anregungen wurden vom Rat der Stadt Ennepetal mit Satzungsbeschluss vom 17.12.2009 nicht gefolgt. Der Bebauungsplan ist seit dem 15.03.2010 rechtskräftig.

Die Verwaltung wurde aufgefordert zu prüfen, inwieweit die vorgebrachten Anregungen (zu Höhenfestsetzungen der benachbarten GE-Fläche und deren Wirkungsweise (Beeinträchtigungen)  auf das Schwelmer Stadtgebiet) fehlerfrei abgewogen wurden.

Zu dem o.g. B-Plan wurde eine umfangreiche Umweltprüfung erstellt.

Das durch die Stadt Ennepetal beauftragte Büro hat die Schutzgüter im allgemeinen schlüssig und nachvollziehbar abgehandelt.

Lediglich die Überprüfung der Schutzgüter Mensch und Landschaft könnte kritisch betrachtet werden. Es wurde z.B. behauptet, dass gewerbliche Bauflächen nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen der Wohn- und Erholungsfunktion führen oder die "Begrenzung" der Höhenentwicklung der Gebäude die umwelterheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild mindern könnten. Dies ist wenig nach- vollziehbar.

Diese durchaus zu erwartenden Auswirkungen sind jedoch nicht eindeutig messbar und in einem möglichen Rechtsstreit in erheblichem Maße interpretierbar.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist kein offensichtlicher Abwägungsmangel erkennbar.

 

Sollte die Stadt Schwelm sich entscheiden den B-Plan auf Verfahrensmängel zu untersuchen, sollte die Überprüfung durch eine auf entsprechende Verfahren spezialisierte Kanzlei erfolgen.

(hierzu s. beigefügten Lageplan)