Nachtrag: 20.04.2010

Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Zur Sicherung des Gewerbestandortes "GE-Oelkinghausen" beabsichtigt die Stadt Ennepetal die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 b "Oelkinghausen-Süd".

Die Neuaufstellung dient überwiegend den dort bestehenden Betrieben und bringt diesen mehr Planungssicherheit.

 

Der Bebauungsplanbereich Nr. 20 b "Oelkinghausen" ist überwiegend mit gewerbegebietstypischen Nutzungen belegt (Elektrobetrieben, Tischlereien, Speditionen etc.). In Teilen des B-Planbereich sind jedoch auch  Wohnnutzungen vorhanden.

Nördlich des B-Plangebietes setzt sich das Gewerbegebiet mit seiner typischen Nutzung fort. Westlich grenzt ein Mischgebiet an, auf dem auch zu Wohnzwecken genutzte Gebäude errichtet wurden. Südlich und östlich des Plangebietes schließen sich land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen an.

 

Da die zukünftige Nutzung des Planbereiches auch auf Wohnnutzungen wirkt und diese vor schädlichen Immissionen geschützt werden müssen, wird das Gewerbegebiet nach Abstandklassen gem. Abstandsliste des Abstandserlasses NRW 2007 gegliedert.

 

Einzelhandel soll in dem Gewerbegebiet ausgeschlossen werden.   

 

Im Rahmen der nachbargemeindlichen Beteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist die Stadt Schwelm an dem Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 b Oelkinghausen-Süd" der Stadt Ennepetal beteiligt worden.

Anregungen sind bis zum 12. Mai 2010 mitzuteilen.

 

Die Verwaltung der Stadt Schwelm beabsichtigt keine Stellungnahme zu dem o.g. Konzept abzugeben, da nachteilige Auswirkungen nicht erkennbar und auch nicht zu erwarten sind. 

(hierzu s. beigefügten Lageplan)

 

 

Zu vorstehender Mitteilung fragt Herr Nockemann (CDU) nach, ob für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20 b „Oelkinghausen-Süd“ schon früher ein Bebauungsplan bestanden hätte. Die Verwaltung sagt eine Klärung des Sachverhaltes zu.

 

Anmerkung der Verwaltung hierzu nach Prüfung des Sachverhaltes:

Bei dem in der Mitteilung behandelten Bebauungsplan Nr. 20 B „Oelkinghausen-Süd“ der Stadt Ennepetal handelt es sich um die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes, der bereits seit 1969 existiert. Die Neuaufstellung wurde erforderlich, weil das Oberverwaltungsgericht Zweifel an der Rechtswirksamkeit des bestehenden Bebauungsplanes festgestellt hatte.