Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 16

Herr Flüshöh und Herr Kranz nehmen Bezug  auf ihre Änderungsanträge, die sie bereits im Finanzausschuss vorgetragen haben.

Der Rat verständigt sich darauf, über die Änderungsanträge in der gleichen Reihenfolge zu beschließen wie im Finanzausschuss.

 

Herr Kranz beantragt, den Hebesatz für die Grundsteuer B einmalig zum 01.01.2010 auf 415 v.H. anzuheben.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

2

 

dagegen:

34

 

Enthaltungen:

 

 

-          Antrag abgelehnt –

 

Herr Flüshöh beantragt, den Hebesatz für die Grundsteuer B zum 01.01.2010 um 15 v.H. auf 410 v.H. anzuheben und ab 01.01.2011 um weitere 15 v.H. auf dann 425 v.H. zu erhöhen.

 

Für den Fall, dass dieser Antrag keine Zustimmung findet, beantragt er, den Hebesatz für die Grundsteuer B zum 01.01.2010 um 20 v.H. auf 415 und ab 01.01.2011 um weitere 20 v.H. auf dann 435 v.H. anzuheben.

 

Abstimmung über den 1. Antrag des Herrn Flüshöh:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

11

 

dagegen:

22

 

Enthaltungen:

3

 

-          Antrag abgelehnt –

 

Abstimmung über den 2. Antrag des Herrn Flüshöh:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

12

 

dagegen:

22

 

Enthaltungen:

2

 

-          Antrag abgelehnt –

 

Anschließend ruft Herr Stobbe zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung auf:

 

Beschluss:

 

Die Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage Nr.

203/2009/ 1 beigefügten Entwurf beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

20

 

dagegen:

16

 

Enthaltungen:

 

 

                                                – mehrheitlich beschlossen –