Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Herr Kranz (SWG-Fraktion) weist darauf hin, dass die Anhebung des Hebsatzes auch immer Auswirkungen auf die Berechnung des statistischen Mittelwertes hat und insofern ein unerwünschter Kreislauf bei der Orientierung am Mittelwert bei der Fragestellung nach weiteren Steuererhöhungen in Gang gesetzt wird.

 

Herr Voß erklärt, dass man beim Vergleich von Grundsteuerhebesätzen berücksichtigen sollte, dass bei bestimmten Städten Anteile für die Straßenreinigung enthalten sind. Er erläutert insbesondere, dass z.B. im Hebesatz Grundsteuer B der Stadt Hattingen (500 v.H.) 30 v.H. auf die Finanzierung der Straßenreinigungskosten entfallen und bei der Stadt Sprockhövel (420 v.H.) 20 v.H.

 

Herr Kranz verweist auf den Antrag der SWG Fraktion (Vorlage 055/2010), den Hebesatz der Grundsteuer B nicht wie von der Verwaltung vorgesehen auf 435 v.H. anzuheben, sondern lediglich auf 410 v.H.

Ein entsprechender Änderungsantrag wird von der SWG-Fraktion gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

1

 

dagegen:

14

 

Enthaltungen:

1

 

Herr Flüshöh verweist auf den Antrag der CDU Fraktion (Vorlage 054/2010), den Hebesatz für die Grundsteuer B stufenweise, und zwar in 2010 um 15 v.H. auf 410 v.H. und in 2011 um 15 v.H. auf 425 v.H., anzuheben.

Ein entsprechender Änderungsantrag wird von der CDU-Fraktion gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

5

 

dagegen:

10

 

Enthaltungen:

1

 

Frau Lubitz erkundigt sich nach dem Bearbeitungsstand des im Antrag der Fraktion Die Linke (Vorlage 068/2010) enthaltenen Prüfauftrags zum Thema Grundsteuer B für Industriebrachen. Herr Kuss erläutert, dass der Prüfauftrag noch nicht abschließend bearbeitet ist und daher noch keine Stellungnahme erfolgen kann.

 

Herr Schwunk führt aus, dass ein Hebesatz für die Grundsteuer B, der unterhalb des Hebsatzes von vergleichbaren Kommunen liegt, nicht zu rechtfertigen ist und die FDP- Fraktion daher dem Verwaltungsvorschlag den Hebesatz Grundsteuer B auf 435 v.H. anzuheben, zustimmen wird.

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Änderungssatzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage Nr. 203/2009/1 beigefügten Entwurf beschlossen (Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 435 v.H. rückwirkend zum 01.01.2010).  


Abstimmungsergebnis:

dafür

8

 

dagegen:

7

 

Enthaltungen:

1