Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Herr Gießwein merkt an, dass man bei der Feststellung des jährlichen Aufwandes für die Energiekosten der Straßenbeleuchtung vom tatsächlichen Energieverbrauch/ Jahr ausgehen sollte und nicht die Ablesetermine der AVU zugrundelegen sollte.

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

Bei der Buchungsstelle 12.01.01.528111  – An TBS für Energiekosten Straßenbeleuchtung – werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 11.267,71 € für das Haushaltsjahr 2009 bewilligt.

Die Deckung ist durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Buchungsstelle 12.01.01.522116 – An TBS für Unterhaltung Straßenbeleuchtung – gewährleistet.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

16

 

dagegen:

1