Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Abstimmung: Ja: 16

Herr Philipp (SPD-Fraktion) begrüßt die beabsichtigte Erhöhung der Hundesteuer. Er schlägt vor, die Hundesteuersatzung abweichend vom Vorschlag der Verwaltung zu ändern.

Der Verwaltungsvorschlag sieht eine Steuererhöhung für einen Hund auf 100 €, für zwei Hunde auf 120 € je Hund und für drei Hunde auf 140 € je Hund vor.

Herr Philipp stellt den Änderungsantrag, dass die Hundesteuer für zwei Hunde auf 125 € je Hund und für drei Hunde auf 150 € je Hund festgesetzt werden soll.

 

Herr Flüshöh (CDU-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Herrn Philipp an und erkundigt sich nach Erfahrungswerten hinsichtlich einer differenzierten Besteuerung nach Hunderassen. Herr Voß führt aus, dass der Verwaltung zur Zeit keine Erfahrungswerte vorliegen. Frau Gießwein (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) berichtet, dass ihr Städte bekannt sind, die zwischenzeitlich eine differenzierte Besteuerung nach Hunderassen vorgenommen haben, von dieser Vorgehensweise aber aus Praktikabilitätsgründen wieder Abstand nahmen.

 

Frau Lubitz (Fraktion Die Linke) spricht sich grundsätzlich für die beabsichtigte Hundesteuererhöhung aus. Sie weist aber darauf hin, dass es wichtig ist, dabei soziale Komponenten, wie z.B. die Steuerbegünstigung für Hunde aus Tierschutzeinrichtungen oder für Hunde die in einkommensschwachen Familien leben,  zu berücksichtigen.  Herr Kuss (Leiter des Fachbereichs 3) entgegnet, dass diese Überlegungen bereits in der aktuellen Hundesteuersatzung umfassende Berücksichtigung gefunden haben.

 

 

 

 

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der 2. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Schwelm vom 15.12.2000 wird abweichend von dem der Vorlage der Verwaltung 069/2010 beigefügten Entwurf mit folgender Änderung beschlossen:

 

§ 2

Steuermaßstab und Steuersatz

 

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

 

a) nur ein Hund gehalten wird                              ab 01.01.11   100,00 EUR

b) zwei Hunde gehalten werden                          ab 01.01.11   125,00 EUR je Hund

c) drei oder mehr Hunde gehalten werden         ab 01.01.11   150,00 EUR je Hund.         

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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