Nachtrag: 10.03.2010

Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Aufgrund der Beratungen im Hauptausschuss am 03.12.2009 zu den Beschwerden der Altstadtanlieger, siehe Vorlage 194/2009, über die Wohnqualität im Bereich der Altstadt wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt und umgesetzt. Dieser beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte und Veranlassungen:

 

1) Im Nachgang zu den bereits Mitte letzten Jahres geführten Gesprächen hat die Verwaltung erneut Kontakt mit einzelnen Wirten aufgenommen.

Es werden weitere Unternehmer Personal zur Einflussnahme auf Gäste beim Betreten oder Verlassen des Betriebes abstellen und vor allem das Verbringen von Gläsern in den Außenbereich unterbinden. Ebenso soll auf die Vermeidung ruhestörenden Lärms z.B. bei der An- und Abfahrt von Taxen vor dem Lokal hingewirkt werden.

Insgesamt haben alle Gesprächspartner die vorliegende Problematik erkannt und streben eine

Zusammenarbeit mit Ordnungsbehörde und Polizei an.

 

Hier hat die Verwaltung bereits angekündigt, wie in den vergangenen Jahren zu besonderen Veranstaltungen in der Altstadt Sicherheitskonzepte abzustimmen und das besondere Engagement auch der Wirte einzufordern. An einschränkenden Regelungen kommen für die Behörde  das kürzlich durch obergerichtliche Rechtsprechung bestätigte „Glasverbot“, die Ausschankeinschränkung nach § 19 Gaststättengesetz („aus besonderem Anlass kann der gewerbsmäßige Ausschank alkoholischer Getränke vorübergehend für bestimmte Zeit und für einen bestimmten örtlichen Bereich ganz oder teilweise verboten werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist“) oder eine besondere Sperrzeitregelung in Betracht.

Nur „nachrichtlich“ soll in diesem Zusammenhang darauf verwiesen werden, dass zur Zeit auf Länderebene die Einführung eines nächtlichen Alkoholverkaufsverbots zwischen 22 Uhr und 5 Uhr an Kiosken und Tankstellen nach dem Muster einer bereits in Baden-Württemberg bestehenden Regelung diskutiert wird. Die Maßnahme soll erklärtermaßen  „öffentliche Trinkgelage unter Jugendlichen“ verhindern.

 

Bezüglich der vorliegenden Hinweise zu sonstigem ordnungsstörendem Verhalten insbesondere von Jugendlichen wurden an den Wochenenden in der Altstadt und in umliegenden Kioskbetrieben Kontrollen vor und nach 24 Uhr durchgeführt. Die verstärkte Präsenz der Behörde und die wiederholte Kontrolle von Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen werden ersichtlich wahrgenommen.

Darüber hinaus bestätigen jedoch weder die Einsatzdokumentation der Behörde einschließlich der Parkraumüberwachung  noch die entsprechenden Erkenntnisse der Polizei einen „Brennpunkt“ hinsichtlich Störungen oder Gefährdungen im Bereich der Altstadt. So beschränken sich auch eine Mehrzahl von Polizeieinsätzen nach Beschwerden auf Ermahnungen oder die formlose Aufforderung, den Bereich zu verlassen. Eine Steigerung von Anzeigen oder dokumentierten Platzverweisen nach Wiederstandshandlungen ist nicht zu verzeichnen. Die Einsatzdokumentation soll jedoch weiterhin  verstärkt auf Erkenntnisgewinne für den Bereich der Altstadt ausgelegt werden.

Im Zeitraum 1/2009 bis 2/2010 wurden insgesamt 6 Anzeigen wegen Ruhestörung durch Gaststätten erstattet sowie 2 Anzeigen zu Sperrzeitverstößen. Hiervon wurden 2 Verfahren eingestellt, in 4 Fällen Bußgelder erlassen und in 2 Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen.

 

Mit der Inspektionsleitung der Kreispolizeibehörde wurden weiterhin  die zwischenzeitlich von Anwohnern erhobenen Vorwürfe gegen die Vorgehensweise bzw. Einsatztaktik der Polizei bei Beschwerden von Anliegern erörtert. Die Polizei betont, dass eingehende Anrufe mit konkret geschilderten und begründetem Sachverhalt in jedem Fall einen polizeilichen Einsatz auslösen. Man wende sich auch vehement gegen angeblich von Beamten getätigte Aussagen, dass das „Verhalten der Menschen (in der Altstadt) um diese Zeit ja noch normal sei“. Die Anwohner sind weiterhin aufgefordert, beobachtete oder selbst erlittene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in jedem Fall bei der Polizei anzuzeigen.

Entgegen ihrer Ankündigung haben sich die Altstadtbewohnern bisher nicht an den Landrat gewandt.

 

Die Tätigkeit der von FB 4 eingesetzten „streetworker“ wird weiterhin auch auf den Bereich der Altstadt ausgerichtet, wegen der besonderen Konzeption der Jugendarbeit soll jedoch eine Vermischung mit der Tätigkeit der Ordnungsbehörden vermieden werden. Es erfolgen gleichwohl konzeptionelle Abstimmungen der Ordnungsbehörde mit dem zuständigen Fachbereich, der Kriminalpolizei Abteilung "Vorbeugung", dem Netzwerk Suchtprävention und der Caritas.

 

Die gegenwärtige Erkenntnislage der Behörde, auch aus den aktuellen Einsätzen nach 24 Uhr,  rechtfertigt derzeit keine Einschränkungen des Straßenverkehrs in der Kölner Straße, gerade die Anforderung  von Taxen für potentiell störende Gäste oder Gästegruppen dürfte vielmehr sogar zu einer Vermeidung von Störungen beitragen. Bei einer Änderung der Sachlage ist  die Einrichtung des Verkehrszeichens 250 Straßenverkehrsordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit zeitlicher Begrenzung (22 bis 6 Uhr) vorgesehen. Bewohner, die auf das Befahren des Altstadtbereichs angewiesen sind um Ihren Stellplatz bzw. Garage zu erreichen, müssen dann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung einholen.

Wegen der dortigen Zuständigkeit für die Überwachung des Fahrverbots ist eine Abstimmung mit der Polizei erforderlich.

 

Bei anstehenden Betreiberwechseln von Gastronomiebetrieben werden voraussichtlich Einschränkungen bei der Gestattung von Außengastronomieflächen erfolgen und soll aktuellen Erkenntnissen zu weiteren Störungs- oder Gefahrenquellen Rechnung getragen werden.

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.