Nachtrag: 10.03.2010
Sitzung: 09.03.2010 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter
Aufgrund der Beratungen im Hauptausschuss am 03.12.2009 zu den Beschwerden der Altstadtanlieger, siehe Vorlage 194/2009, über die Wohnqualität im Bereich der Altstadt wurde ein Maßnahmenkatalog erstellt und umgesetzt. Dieser beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte und Veranlassungen:
1) Im Nachgang zu den bereits Mitte letzten Jahres
geführten Gesprächen hat die Verwaltung erneut Kontakt mit einzelnen Wirten
aufgenommen.
Es werden weitere Unternehmer Personal zur Einflussnahme
auf Gäste beim Betreten oder Verlassen des Betriebes abstellen und vor allem
das Verbringen von Gläsern in den Außenbereich unterbinden. Ebenso soll auf die
Vermeidung ruhestörenden Lärms z.B. bei der An- und Abfahrt von Taxen vor dem
Lokal hingewirkt werden.
Insgesamt haben alle Gesprächspartner die vorliegende
Problematik erkannt und streben eine
Zusammenarbeit mit Ordnungsbehörde und Polizei an.
Hier hat die Verwaltung bereits angekündigt, wie in den
vergangenen Jahren zu besonderen Veranstaltungen in der Altstadt
Sicherheitskonzepte abzustimmen und das besondere Engagement auch der Wirte
einzufordern. An einschränkenden Regelungen kommen für die Behörde das kürzlich durch obergerichtliche
Rechtsprechung bestätigte „Glasverbot“, die Ausschankeinschränkung nach § 19
Gaststättengesetz („aus besonderem Anlass kann der gewerbsmäßige
Ausschank alkoholischer Getränke vorübergehend für bestimmte Zeit und für einen
bestimmten örtlichen Bereich ganz oder teilweise verboten werden, wenn dies zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist“)
oder eine besondere Sperrzeitregelung in Betracht.
Nur „nachrichtlich“ soll in diesem Zusammenhang darauf
verwiesen werden, dass zur Zeit auf Länderebene die Einführung eines
nächtlichen Alkoholverkaufsverbots zwischen 22 Uhr und 5 Uhr an Kiosken und
Tankstellen nach dem Muster einer bereits in Baden-Württemberg bestehenden
Regelung diskutiert wird. Die Maßnahme soll erklärtermaßen „öffentliche Trinkgelage unter Jugendlichen“
verhindern.
Bezüglich der vorliegenden Hinweise zu sonstigem
ordnungsstörendem Verhalten insbesondere von Jugendlichen wurden an den
Wochenenden in der Altstadt und in umliegenden Kioskbetrieben Kontrollen vor
und nach 24 Uhr durchgeführt. Die verstärkte Präsenz der Behörde und die
wiederholte Kontrolle von Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen werden
ersichtlich wahrgenommen.
Darüber hinaus bestätigen jedoch weder die
Einsatzdokumentation der Behörde einschließlich der Parkraumüberwachung noch die entsprechenden Erkenntnisse der
Polizei einen „Brennpunkt“ hinsichtlich Störungen oder Gefährdungen im Bereich
der Altstadt. So beschränken sich auch eine Mehrzahl von Polizeieinsätzen nach
Beschwerden auf Ermahnungen oder die formlose Aufforderung, den Bereich zu
verlassen. Eine Steigerung von Anzeigen oder dokumentierten Platzverweisen nach
Wiederstandshandlungen ist nicht zu verzeichnen. Die
Einsatzdokumentation soll jedoch weiterhin
verstärkt auf Erkenntnisgewinne für den Bereich der Altstadt ausgelegt
werden.
Im Zeitraum 1/2009 bis 2/2010 wurden insgesamt 6 Anzeigen
wegen Ruhestörung durch Gaststätten erstattet sowie 2 Anzeigen zu
Sperrzeitverstößen. Hiervon wurden 2 Verfahren eingestellt, in 4 Fällen
Bußgelder erlassen und in 2 Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Mit der Inspektionsleitung der Kreispolizeibehörde wurden
weiterhin die zwischenzeitlich von
Anwohnern erhobenen Vorwürfe gegen die Vorgehensweise bzw. Einsatztaktik der
Polizei bei Beschwerden von Anliegern erörtert. Die Polizei betont, dass
eingehende Anrufe mit konkret geschilderten und begründetem Sachverhalt in
jedem Fall einen polizeilichen Einsatz auslösen. Man wende sich auch vehement
gegen angeblich von Beamten getätigte Aussagen, dass das „Verhalten der
Menschen (in der Altstadt) um diese Zeit ja noch normal sei“. Die Anwohner sind
weiterhin aufgefordert, beobachtete oder selbst erlittene Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten in jedem Fall bei der Polizei anzuzeigen.
Entgegen ihrer Ankündigung haben sich die Altstadtbewohnern
bisher nicht an den Landrat gewandt.
Die Tätigkeit der von FB 4 eingesetzten „streetworker“ wird
weiterhin auch auf den Bereich der Altstadt ausgerichtet, wegen der besonderen
Konzeption der Jugendarbeit soll jedoch eine Vermischung mit der Tätigkeit der
Ordnungsbehörden vermieden werden. Es erfolgen gleichwohl konzeptionelle
Abstimmungen der Ordnungsbehörde mit dem zuständigen Fachbereich, der
Kriminalpolizei Abteilung "Vorbeugung", dem Netzwerk Suchtprävention
und der Caritas.
Die gegenwärtige Erkenntnislage der Behörde, auch aus den
aktuellen Einsätzen nach 24 Uhr,
rechtfertigt derzeit keine Einschränkungen des Straßenverkehrs in der
Kölner Straße, gerade die Anforderung
von Taxen für potentiell störende Gäste oder Gästegruppen dürfte
vielmehr sogar zu einer Vermeidung von Störungen beitragen. Bei einer Änderung
der Sachlage ist die Einrichtung des Verkehrszeichens
250 Straßenverkehrsordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit zeitlicher
Begrenzung (22 bis 6 Uhr) vorgesehen. Bewohner, die auf das Befahren des
Altstadtbereichs angewiesen sind um Ihren Stellplatz bzw. Garage zu erreichen,
müssen dann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung einholen.
Wegen der dortigen Zuständigkeit für die Überwachung des Fahrverbots ist eine Abstimmung mit der Polizei erforderlich.
Bei anstehenden Betreiberwechseln von Gastronomiebetrieben werden voraussichtlich Einschränkungen bei der Gestattung von Außengastronomieflächen erfolgen und soll aktuellen Erkenntnissen zu weiteren Störungs- oder Gefahrenquellen Rechnung getragen werden.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.