Nachtrag: 10.03.2010

Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Die FDP-Fraktion (Herr Schwunk) fragt an, an welchen Vorplanungen die Stadt Schwelm beteiligt wurde und ob Anregungen dazu abgegeben worden sind.

 

Die Stadt Schwelm wurde an den Aufstellungsverfahren folgender Bebauungspläne im Trassenbereich der B 483n beteiligt:

 

Nr. 47 "Wuppermannshof"                    (1989)

Nr. 65 "Oelkinghausen/Fettkamp"         (1994/95)

Nr. 74 "Anbindung Oelkinghausen/B7" (1998)

Nr. 81 "Oelkinghausen"-West"              (2001)

Nr. 84 "Oelkinghausen Süd-West"        (2008)

 

In allen Begründungen der o.g. B-Pläne wird darauf hingewiesen, dass die Leistungsfähigkeit der Straßenführung der B 483n durch die Entwicklung der B-Pläne nicht eingeschränkt sei. Bedenken wurden daraufhin durch die Stadt Schwelm nicht geäußert. Entsprechende Mitteilungen und ein Beschluss (SV 132/01) sind vorgelegt und gefasst worden.

Aufgrund der o.g. Anfrage hat FB 5/6 die Stadt Ennepetal nochmals zum Trassenverlauf der B 483n im Bereich des GE-Oelkinghausen befragt. Aus dem Gespräch ergab sich, dass in dem Bereich des B-Planes Nr. 81 "Oelkinghausen-West" Anregungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur geplanten Straßenbreite im Trassenverlauf geäußert wurden. Der Rat der Stadt Ennepetal folgte der Anregungen seinerzeit nicht. Die Stadt Ennepetal verwies darauf, dass die geplanten Festsetzungen des B-Planes Nr. 81 den geplanten Trassenverlauf nach wie vor ermöglichen.

Über die Abwägung des Rates der Stadt Ennepetal wurde die Stadt Schwelm nicht informiert, da im Vorfeld keine Bedenken geäußert wurden.