Sitzung: 18.03.2010 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Vorlage: 013/2010
Herr Stobbe ruft zur Abstimmung über die Vorlage 013/2010 erweitert um die im Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung und Hauptausschuss beschlossenen Ergänzungen „Umweltbericht“ und „Klimaanalyse“unter Punkt 3 auf.
Ergänzter Beschluss:
1. Der Beschluss des Rates der Stadt Schwelm vom 19.06.2008 der 24. FNP-Änderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) wird aufgehoben.
2. Die Entwurfsbegründung zur 24. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) wird wie folgt geändert: "Die Gesamt-Verkaufsfläche beträgt 12.100 qm und beinhaltet Flächen von insgesamt max. 10 % (1.210 qm insg.) für zentrenrelevante Randsortimente."
3. Gemäß
§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 2. erneute
öffentliche Auslegung der 24. FNP-Änderung (Bereich Talstraße, Baumarkt),
einschließlich der dazugehörigen Entwurfsbegründung beschlossen.
Informationen zu umweltrelevanten Aspekten :
· Stadtökölogischer Fachbeitrag
· Umweltbericht
· Klimaanalyse
Diese Unterlage kann während der Offenlegung eingesehen werden. Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.
Die 24. FNP-Änderung mit der dazugehörigen Entwurfsbegründung ist für die Dauer eines Monates im Fachbereich 5/6 „Bürgerservice“ (Planung) öffentlich auszulegen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes der 24. FNP-Änderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.
Zu beteiligen sind folgende Behörden:
- Wupperverband
- BR Arnsberg Dezernat
54 (Umweltverwaltung)
- Geologisches Landesamt NRW
- Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm (AGU)
- EN-Kreisverwaltung (Untere Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB können Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der 24. FNP-Änderung vorgebracht werden.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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