Bürgermeister Stobbe weist darauf hin, dass lediglich über den Beschlussvorschlag der Vorlage 222/2009/1/1 zu beschließen sei, da dieser Vorlage die aktualisierten Ausfertigungen der Hauptsatzung, Geschäftsordnung und Zuständigkeitsordnung beigefügt und die Anlagen der Vorlagen 222/2009 und 222/2009/1 damit überholt seien.

 

Auf die Bitte des Herrn Flüshöh werden nach kurzer Erörterung die nachstehenden Änderungen (fett gedruckt bzw. durchgestrichen) in § 11 der Hauptsatzung aufgenommen:

 

§ 11 Zuständigkeit für dienstrechtliche Entscheidungen

 

(1)    Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind für  Bedienstete in Führungspositionen Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis (insbesondere Einstellung, Ernennung, Beförderung, Entlassung oder Versetzung) oder das Arbeitsverhältnis einer tariflich Beschäftigten oder eines tariflich Beschäftigten   (Höhergruppierung, Entlassung) zur Gemeinde verändern, durch den Rat / Hauptausschuss im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister zu treffen. Dies gilt nicht für die Versetzung in den Ruhestand.

 

Nach Aufruf des Bürgermeisters wird über den Beschlussvorschlag der Vorlage 222/2009/1/1 unter Einbeziehung der oben aufgeführten Änderungen abgestimmt.

 

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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