Herr Voß stellt dar, dass die Zuschussansätze grundsätzlich zunächst auf 0,-- € gesetzt wurden, um – unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Stadt Schwelm –

in den Fachausschüssen darüber beraten zu können, in welchen begründeten Ausnahmefällen ggf. eine Wiedereinstellung der Mittel erfolgen soll. Nach den Beratungen in den Fachausschüssen und einem entsprechendem Votum für den Finanzausschuss soll dann abschließend eine Entscheidung im Rat getroffen werden.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren über die möglichen Konsequenzen für die Vereine, für den Fall, dass diese von der Stadt Schwelm keine Zuschüsse mehr erhalten. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass ein Wegfall der doch eher geringen Zuschüsse die Existenz der Vereine nicht gefährden würde.

 

Herr Weidenfeld fragt in diesem Zusammenhang, ob es korrekt sei, dass die Mitglieder der Kleingartenvereine grundsätzlich auch für die Pflege der Wege auf dem Kleingartengelände zuständig seien, die ja auch von der Öffentlichkeit genutzt werden können. Die Verwaltung bejahte dies. Die Herren Philipp und Weidenfeld bitten darum, diese Feststellung zu protokollieren.