Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

(Die nachstehende Mitteilung wurde bereits mit der Einladung zur Sitzung versendet.)

 

Mit Schreiben vom 23.12.2009 hat das Eisenbahn Bundesamt (EBA) mitgeteilt, dass die Fläche „Bahnhof Loh“ zum Stichtag 31.12.2009 von den Bahnbetriebszwecken nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetzt (AEG) freigestellt wird.

 

Durch die Freistellung endet die Eigenschaft als Betriebsanlage einer Eisenbahn und somit auch das eisenbahnrechtliche Fachplanungsprivileg. Damit fällt die Fläche wieder vollständig in die Planungshoheit der Gemeinde zurück.

 

Die Verwaltung wird den Freistellungsbescheid noch öffentlich bekannt machen.