Nachtrag: 09.03.2010

Beschluss: Vorberatung - getrennte Beschlussfassung (siehe Niederschrift)

Beschlussvorschlag:

(Ergänzter Beschlussvorschlag zu den Verwaltungsvorlagen 012/2010 und 012/2010/2)

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB vorgebrachten Anregungen werden wie in der Sitzungsvorlage 012/2010 unter Sachverhalt Pkt. 2 u. 3 und in der Sitzungsvorlage 012/2010/2 im Sachverhalt dargestellt, abgewogen.

 

  1. Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 84 “Kaiserstraße“, einschließlich der Entwurfsbegründung und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 012/2010) beschlossen.

           Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

            Stadtökologischer Fachbeitrag,

            Geräuschimmissions-Prognose,

            Baugrund-, Versickerungs- und Altlastenuntersuchung.

 

            Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.

Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke  (Stand 08.01.2010) Gemarkung Schwelm, Flur 20, Flurstücke 441, 554, 602 und 603. Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 (7) BauGB).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 84 „Kaiserstraße“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.

 

Herr Nockemann hinterfragt die in der Sitzungsvorlage dargestellten Anregungen eines Nachbarn (Grenzüberbauung) und des Landesbetriebes Straßenbau (Sicherung der Erschließung). Die Verwaltung trägt hierzu weitere Erläuterungen vor.

 

Er spricht sodann die Anregung der SIHK betr. Randsortiment des geplanten Penny-Marktes an und stellt die städtebauliche Rechtfertigung dieser Einschränkung in Frage.

 

Er spricht sodann die Anregung der SIHK betr. Randsortiment des geplanten Penny-Marktes an und stellt die städtebauliche Rechtfertigung dieser Einschränkung in Frage.

 

Anmerkung der Verwaltung hierzu nach Prüfung des Sachverhaltes:

Der Hinweis des Herrn Nockemann ist berechtigt, da mit der Erweiterung des Nahversorgungszentrums Möllenkotten eine Beschränkung der zentrenrelevanten Randsortimente keinen Sinn mehr macht. Der Sachverhalt wurde mittlerweile mit der SIHK zu Hagen erörtert. Die SIHK betrachtet ihre Anregung nach der Erweiterung des Nahversorgungszentrums als gegenstandslos.

 

 

Herr Feldmann (Die Linke) weist darauf hin, dass in dem Emissionsgutachten des beauftragten Ingenieurbüros auf S. 13 unter Punkt 3.2.3 im Abs. 3 folgendes angegeben wird:

„Es werden insgesamt 1088 PKW Ein- (Quelle Q 01) und 1088 Ausfahrten (Quelle Q 02), also 2176 Bewegungen an der Siegburgstraße berücksichtigt.“

Herr Feldmann bittet die Verwaltung um Mitteilung, ob es sich bei der „Siegburgstraße“ um eine versehentlich übernommene Straße aus dem Gutachten einer anderen Stadt handelt, oder ob dies ggf. nur ein Schreibfehler ist. Die Verwaltung wird den Sachverhalt klären und berichten.

 

Anmerkung der Verwaltung hierzu nach Prüfung des Sachverhaltes:

Der Hinweis des Herrn Feldmann ist korrekt. Die Angelegenheit wurde mittlerweile mit dem Auftraggeber der Lärmemissionsprognose (ITAB GmbH) geklärt. Wir bereits in der Sitzung vermutet, wurde bei der Erarbeitung des Gutachtens mit Textbausteinen gearbeitet. Dabei wurde versehentlich in einem Textbaustein die Bezeichnung der betroffenen Straße nicht von Siegburgstraße in Kaiserstraße geändert. Die ermittelten Werte beziehen sich jedoch tatsächlich auf das Bauvorhaben an der Kaiserstraße. Das Ing.-Büro hat der Verwaltung eine überarbeitete Fassung des Gutachtens übersendet.

 

 

Herr Weidenfeld (Die Grünen) ist der Ansicht, dass ein neuer Supermarkt in der Kaiserstraße nicht erforderlich ist und schließt sich der Meinung des Herrn Feldmann (Die Line) an, dass der Schutz der dortigen Anwohner vorrangig sein müsse. Herr Weidenfeld stellt deshalb den Antrag, die Planungen für den Penny-Markt in der Kaiserstraße einzustellen. 

Auf Anfrage des Vorsitzenden erklärt sich Herr Weidenfeld damit einverstanden, die Abstimmung über seinen Antrag im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung vorzunehmen.

 

Zunächst wird nun über den nachstehend konkret formulierten Antrag des Herrn Weidenfeld abgestimmt:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zum B-Plan Nr. 84 nicht weiter zu führen. Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss vom 26.03.2009 aufzuheben.“

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

3

 

dagegen:

14

 

Enthaltungen:

-

 

                                                                   - Antrag abgelehnt -

 

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt:

 

 


     

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

-

 

dafür

14

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen:

-

 

 

                                             - mehrheitlich beschlossen -