Beraten wurden die Seiten 2302 bis 2379 des Doppischen Produktplanes 2010/2011. Daneben wurden die gesondert beigefügten Anlagen „Konsolidierungsmaßnahmen Teil 1 bis Teil 3“ und die vorab mit Sitzungsvorlage Nr. 017/2010 vorgelegten Anlagen 2 „Umsetzungsstand bisheriges HSK“ und 3 „Tabellarische Übersicht der Konsolidierungsmaßnahmen“ mitberaten.

 

Nach Erörterung diverser Fragen aus dem Ausschuss und Erläuterungen einzelner Buchungsstellen der Produkte seitens der Verwaltung, war der Ausschuss einhellig der Auffassung, bis auf die nachfolgend protokollierte Beschlussfassung hinsichtlich zweier Positionen bei den „Konsolidierungsmaßnahmen Teil 1“, die weitere Beratung dem Finanzausschuss zu übertragen.

 

Bei den Positionen „05.04.01.531800 – Zuschüsse an Vereine und Organisationen“ und „05.04.03.531800 – Zuschüsse für soziale Verbände“ wurde aus den Reihen der CDU der Beschlussvorschlag eingebracht, jeweils einen Ansatz in Höhe von 80 % des Vorjahresansatzes vorzusehen und gleichzeitig mit einem Sperrvermerk zu versehen. Parallel dazu wird die Verwaltung die Zuschussnehmer hinsichtlich eigener Sparmöglichkeiten bei den seit Jahren gleichbleibend gezahlten Zuschüssen befragen.

 

Somit wird vorgeschlagen, bei der Position 05.04.01.531800 einen Ansatz von 1.560 € und bei der Position 05,04,03.531800 einen Ansatz von 3.520 € vorzusehen und gleichzeitig einen Sperrvermerk „Vorbehalt der weiteren Haushaltsberatungen“ anzubringen.

 

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Position 05.04.01.531800 – Zuschüsse an Vereine und Organisationen – einen Ansatz von 1.560 € und bei der Position 05.04.03.5131800 – Zuschüsse für soziale Verbände – einen Ansatz von 3.520 € vorzusehen. Beide Ansätze sollen mit einem Sperrvermerk „Vorbehalt der weiteren Haushaltsberatungen“ versehen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

10

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

1