Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Die Verwaltung berichtet kurz über die jüngsten internen Entwicklungen insbesondere auch nach kürzlich ergangenen Verfassungsgerichtsurteil zur Bemessung der Regelleistungen nach dem ALG II. Über die weitere organisatorische Ausrichtung der JobAgenturEN kann derzeit noch keine konkrete Aussage getroffen werden.

 

Gerade auch im Interesse der MitarbeiterInnen sind der Ennepe-Ruhr-Kreis als Leistungsträger und die beteiligten Städte bemüht, so bald wie möglich eine Regelung zumindest als Vorsorgebeschluss zu treffen – vorbehaltlich des Erlasses der bundesgesetzlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld II.

 

In der nächsten Sitzung des Sozialausschusses ist geplant, den Jahresbericht für die Regionalstelle Schwelm vorzulegen. Eine gewünschte vergleichende Statistik der einzelnen sechs Regionalstellen wird dann ebenfalls vorgelegt.