Beschluss: Vorberatung - geändert beschlossen und weiter

Hinweis der Verwaltung:

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der nachstehende Beschlussvorschlag unter Punkt 3. der Vollständigkeit halber um folgende Begriffe ergänzt wird:

  • Umweltbericht
  • Klimaanalyse

 

Der Ausschuss nimmt diese Ergänzungen des Beschlussvorschlages zur Kenntnis.

 

Beschlussvorschlag:

1.    Der Beschluss des Rates der Stadt Schwelm vom 19.06.2008 der 24. FNP-Änderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) wird aufgehoben.

 

2.    Die Entwurfsbegründung zur 24. Flächennutzungsplanänderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) wird wie folgt geändert: "Die Gesamt-Verkaufsfläche beträgt 12.100 qm und beinhaltet Flächen von insgesamt max. 10 % (1.210 qm insg.) für zentrenrelevante Randsortimente."

 

3.    Gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die 2. erneute öffentliche Auslegung der 24. FNP-Änderung (Bereich Talstraße, Baumarkt), einschließlich der dazugehörigen Entwurfsbegründung beschlossen. 
Informationen zu umweltrelevanten Aspekten :     

·         Stadtökologischer Fachbeitrag

  • Umweltbericht
  • Klimaanalyse

Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden. Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht.

Die 24. FNP-Änderung mit der dazugehörigen Entwurfsbegründung ist für die Dauer eines Monates im Fachbereich 5/6 „Bürgerservice“ (Planung) öffentlich auszulegen.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes der 24. FNP-Änderung (Bereich Talstraße, Baumarkt) die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen.       

 

Zu beteiligen sind folgende Behörden:

  • Wupperverband
  • BR Arnsberg Dezernat 54 (Umweltverwaltung)
  • Geologisches Landesamt NRW
  • Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Schwelm (AGU)
  • EN-Kreisverwaltung (Untere Wasser-, Abfall- und Landschaftsbehörde)

 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB können Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der 24. FNP-Änderung vorgebracht werden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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