Sitzung: 26.01.2010 Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Vorlage: 011/2010
Beschlussvorschlag:
1.
Gem. § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches
(BauGB) i.V.m. § 13a vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung, wird die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Östlich Zamenhofweg“ im beschleunigten
Verfahren beschlossen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, der Angabe
nach § 3 Abs.2 S. 2 BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß §10 Abs. 4
BauGB wird abgesehen; § 4c BauGB (Monitoring) ist nicht anzuwenden.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 07.01.2010) Gemarkung Schwelm, Flur 21, Flurstücke: 454 teilw., 457 teilw., 540 teilw., 541 teilw., 581, 582, 583, 591, 592, 597, 598, 607, 608, 613, 614, 615 teilw., 616 teilw.
Die genauen Grenzen des Plangebiets setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs.7 BauGB).
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs und der dazugehörigen
Entwurfsbegründung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (1)
BauGB durchzuführen. Der Vorentwurf und die dazugehörige Entwurfsbegründung
sind für die Dauer von zwei Wochen im Verwaltungsgebäude II, Moltkestraße 24,
Fachbereich 5 Planung / Bauordnung, 1. Etage, öffentlich auszulegen. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfs und der dazugehörigen Entwurfsbegründung die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBI. IS 2414), in der zurzeit gültigen Fassung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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