Beschluss:

 

1.    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden, wie in der Sitzungsvorlage 197/2009 unter Sachverhalt Pkt. 3 dargestellt, abgewogen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 82 „Nördlich Güterbahnhof“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

2