Beschluss: Antrag/Vorlage zurückgezogen

Beschlussvorschlag:

Der Parkplatz an der Drosselstraße soll durch Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zur Zeit geltenden Fassung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße als Gemeindestraße (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW) und weiterer Einordnung in die Straßenuntergruppe „sonstige Straßen“ (§ 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG NRW) mit der Zweckbestimmung „Parken“ erhalten. Die Widmung soll zum 01.01.2010 wirksam werden.

 

Die genaue Abgrenzung der zu widmenden Verkehrsfläche ergibt sich aus dem dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Lageplan.

 

Nach Diskussion im Ausschuss und Hinweisen aus der CDU-Fraktion zieht die Verwaltung die Vorlage zurück.