Sitzung: 19.11.2009 Hauptausschuss
Herr Bürgermeister Stobbe führt Ratsmitglied Ernst Walter Siepmann in sein Amt ein und verpflichtet ihn gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Sitzung: 19.11.2009 Hauptausschuss
Herr Bürgermeister Stobbe führt Ratsmitglied Ernst Walter Siepmann in sein Amt ein und verpflichtet ihn gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.