Beschluss: vertagt zum nächsten Gremium

Herr Voß erläutert, dass die Gemeindeprüfungsanstalt der Stadt Schwelm empfohlen habe, eine Anpassung des Realsteuerhebesatzes der Grundsteuer B auf 435 v. H. vorzunehmen und die Verwaltung dieser  Empfehlung mit der Sitzungsvorlage 203/2009 gefolgt sei.

Er gibt einen Überblick über die Hebesätze in den Nachbarstädten.

Frau Lubitz (Fraktion Die Linke) weist darauf hin, dass die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B zu Mehrbelastungen bei Mietern führt und

im Fall der Übernahme der Unterkunftskosten nach dem SGB II diese Mehrbelastungen von der Stadt Schwelm zu tragen sind.

Sie schlägt daher eine Erhöhung der Grundsteuer A vor.

Herr Voß erwidert, dass das Aufkommen der Grundsteuer A nur sehr gering sei und im Rahmen der Übernahme der Unterkunftskosten nach dem SGB II die Stadt Schwelm nur die Hälfte der Unterkunftskosten direkt trage.

Der Rest fließe über die Kreisverwaltung in die  Kreisumlagenberechnung ein.

Er ergänzt, dass entsprechende Fallzahlenberechnungen schwanken und daher diese Berechnungen nach seiner Ansicht nicht als Argument gegen eine Grundsteuererhöhung herangezogen werden können.

Herr Philipp (SPD- Fraktion ) weist darauf hin, dass eine Empfehlung der GPA zur Grundsteuererhöhung vorliegt, Frau Dr. Hortolani  (SPD- Fraktion) ergänzt, dass auch eine gestaffelte Erhöhung möglich wäre.

Herr Kranz (SWG- Fraktion)  hält einen prozentualen Vergleich der vorgeschlagenen Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B mit dem Lebenshaltungsindex bzw. der Inflationsrate für erforderlich.

Herr Voß erklärt, dass diese Berechnungen bisher nicht vorliegen.

Herr Flüshöh verdeutlicht, dass seine Fraktion der Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B nicht zustimmen wird und drängt auf die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Haushaltskonsolidierung.

Herr Schwunk weist darauf hin, dass die Stadt Wuppertal in ihrem erstellten Haushaltssicherungskonzept die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ausdrücklich ausgenommen hat.

Herr Voß erwidert, dass die Stadt Wuppertal bereits einen Hebesatz von 490 v.H. erhebe.

Herr Beckmann (FDP – Fraktion) beantragt, die Entscheidung über die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B erst im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen zu fällen.

Über den Vertagungsantrag wird wie folgt abgestimmt:

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

9

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen:

7

 

Herr Flüshöh  hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.