Sitzung: 01.12.2009 Verwaltungsrat TBS
5.1 Änderung der
Kommunalunternehmensverordnung
Durch die „Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des
Gemeindewirtschaftsrechts“ vom 05.08.2009 wurden Änderungen der
Kommunalunternehmensverordnung (KUV) vorgenommen.
In § 2 Abs. 4 KUV wird eine Regelung zur Haftung der Verwaltungsratsmitglieder
aufgenommen, die im Fall eines Schadens für die Gemeinde bzw. das
Kommunalunternehmen greift. Hier gilt zukünftig die Regelung des § 43 Abs. 4
Gemeindeordnung NRW.
In § 3 wird neu geregelt, dass die Mitglieder des Vorstandes entsprechend den
Vorschriften des § 48 des Beamtenstatusgesetzes und § 81 des
Landesbeamtengesetzes haften.
In § 9 Abs.2 werden Vorgaben für ein System zur Risikofrüherkennung festgelegt
In § 27 wird nunmehr festgelegt, dass zukünftig die Prüfung aller
Kommunalunternehmen - unabhängig von ihrer Größe – nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches zu erfolgen hat. Die bisher für kleine Kommunalunternehmen
bestehende Einbindung der Gemeindeprüfungsanstalt entfällt somit.
Der für die KUV relevante Teil der Verordnung ist als Anlage der Niederschrift
beigefügt.
5.2 Auszeichnung der TBS für vorbildlichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Die TBS haben sich in diesem Jahr am landesweiten Wettbewerb der Unfallkasse
NRW beteiligt, bei dem die Unternehmensorganisation in Bezug auf
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geprüft und bewertet wird. Dabei wurde auf Anhieb die höchste Bewertungsstufe
erreicht.
Die Unfallkasse prüfte in einem umfassenden Audit, wie die TBS ihren Arbeits-
und Gesundheitsschutz organisieren und wie konsequent sie die
Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreiben.
Gemeinsam mit den TBS erreichten landesweit nur 43 von über 1.000 Einrichtungen
die Bestbewertung.
Die Unfallkasse hat im Rahmen einer zentralen Festveranstaltung im Landesmuseum
für Industriekultur Hattingen die TBS für diese überdurchschnittlich gute
Leistung ausgezeichnet und gewährt dem Betrieb die höchstmögliche Prämie, die
wiederum dem Bereich Sicherheit und Gesundheit zugute kommen wird.
5.3 Ausbildungsmesse 02.10.2009
Bei der erstmals stattfindenden
Ausbildungsmesse für den südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis haben sich die TBS mit einen
Informationsstand zur Ausbildung zum Garten- und Landschaftsbauer präsentiert.
90 Unternehmen und Einrichtungen aus der Region waren vertreten.
Am Stand der TBS waren praktische Aspekte der Ausbildung greifbar – so z.B.
durch Errichtung einer Bruchsteinmauer während der Messe.
Im Verlauf der ganztägigen Messe, die von über 2.000 Schülerinnen und Schülern
besucht wurde, wurden viele interessante Gespräche geführt.
Eine Teilnahme an der nächsten – dann für den gesamten EN-Kreis erweiterten –
Messe ist bereits geplant.
5.4 Kulturhauptstadt RUHR.2010
Die kommunalen Entsorgungsunternehmen der Region RUHR.2010 werden sich im
kommenden Jahr durch einheitliche Beschriftungen an den Fahrzeugen und auf den
Publikationen der Betriebe (z. B. Abfallkalender) sowie durch lokale Aktionen
vor Ort darstellen.
Unter Federführung der USB Bochum GmbH sowie der TBS AöR wurden Plakate
entwickelt, die im Kulturhauptstadtjahr zu sehen sein werden.
5.5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
regelt, dass Kraftfahrer bestimmter Fahrzeugklassen bis spätestens September
2014 eine besondere Qualifikation nachweisen müssen, die im Rahmen von fünf
Qualifikationsmodulen vermittelt werden.
Mittlerweile besteht Klarheit darüber, dass auch der Abfalltransport unter
diese rechtliche Regelung fällt. Somit sind auch die entsprechenden Fahrer der
TBS – auch alle potenziellen Aushilfsfahrer im Bereich Abfallwirtschaft – zu
schulen.
Um eine für den praktischen Betrieb erträgliche Struktur zu erreichen, planen
die TBS eine Kooperation mit der USB GmbH Bochum sowie weiteren kommunalen
Unternehmen der Region. Die erforderlichen Schulungen sollen im Laufe der
nächsten beiden Jahre abgewickelt werden.
Die Qualifizierungsmodule sind:
- Wirtschaftliches Fahren
- Sozialvorschriften für den Güterverkehr
- Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Der Fahrer als Dienstleister, Imageträger und Profi
- Ladungssicherheit
5.6 Bericht über Baumaßnahmen der TBS
In diesem Bericht sollen zukünftig
die relevanten und größeren Baumaßnahmen der TBS, die gerade fertiggestellt
wurden, derzeit in Arbeit sind oder in Kürze gestartet werden, beschrieben
werden. Inhalte sind jeweils der Anlass, die Art, das räumliche Ausmaß und die
Kosten der Baumaßnahme sowie die Bauzeiten.
Fertiggestellte Maßnahmen
Bau des Mischwasserkanals in der Linderhauser Straße III. Bauabschnitt
Der vorhandene Kanal in der Linderhauser Straße war hydraulisch nicht
ausreichend bemessen und musste vergrößert werden. In der Zeit von Oktober 2008
bis zum Oktober 2009 wurden zwischen der Eugenstraße und der Hermannstraße die
Kanäle neu verlegt. Auf einer Länge von rund 320 m sind Rohrleitungen in den
Dimensionen 500 bis 700 mm neu gebaut worden. Die Auftragssumme für die
Kanalverlegung des III. Bauabschnittes belief sich auf ca. 580.000 €.
Verlegung des Mischwasserkanals in der Schwelmestraße
Bei einer TV-Untersuchung wurden umfangreiche Schäden festgestellt, die
eine Kanalneuverlegung erforderlich machten. In dem Zeitraum von April 2009 bis
zum Oktober 2009 ist der Kanal in der Schwelmestraße erneuert worden. An der
Körnerstraße beginnend, wurde auf einer Länge von ca. 270 m die Rohrleitung in
den Dimensionen 300 und 400 mm neu verlegt. Die Kanalbaumaßnahme ist mit einer
Auftragssumme von rund 335.000 € vergeben worden.
Erneuerung der Stützwand an der Hattinger Straße
Aufgrund der Schädigung und des Alters war eine Erneuerung der Betonstützwand
an der Hattinger Straße unumgänglich. Zur Durchführung der Maßnahme stehen
städtische Haushaltsmittel in Höhe von 46.000 € zur Verfügung. Die Arbeiten
sind im August 2009 begonnen worden und konnten im September 2009
fertiggestellt werden.
In Arbeit befindliche Baumaßnahmen
Verlegung des Mischwasserkanals in der Hauptstraße
Der bestehende Kanal in der Hauptstraße war hydraulisch nicht ausreichend
bemessen und wies umfangreich Schäden auf. Aus diesen Gründen wird seit Oktober
2009 der öffentliche Kanal erneuert. Zwischen dem Martfelder Weg und der
Sedanstraße wird die Rohrleitung DN 800 in einem Abschnitt von rund 240 m neu verlegt.
Die Auftragsumme für die Kanalverlegung beträgt ca. 420.000 €. Es ist
vorgesehen, die Maßnahme im Mai 2010 fertigzustellen.
Bau des Mischwasserkanals in der Haßlinghauser Straße
Ein Kanalteilstück in der Haßlinghauser Straße weist einen hydraulischen
Engpass auf und muss vergrößert werden. Im November 2009 ist mit den
Kanalbauarbeiten in diesem Abschnitt begonen worden. Auf einer Länge von ca.
110 m zwischen der Straße Am Damm und der Friedrich-Ebert-Straße wird der Kanal
in DN 700 neu gebaut. Der Auftrag zur Durchführung der Kanalneuverlegung wurde
für rund 205.000 € erteilt. Die Bauarbeiten sollen im März 2010 abgeschlossen
werden.
Erneuerung der Stützwand an der Ehrenberger Straße
Die vorhandene Stützwand war nicht mehr verkehrsicher und musste erneuert
werden. Für diese Maßnahme stehen städtische Haushaltsmittel in Höhe von 56.000
€ zur Verfügung. Mit den Arbeiten ist im Oktober 2009 begonnen worden. Durch
die Notwendigkeit der Umlegung von Versorgungsleitungen wird mit einer
Fertigstellung der Maßnahme Mitte Dezember 2009 gerechnet.
Verbreiterung der östlichen Stichstraße der Prinzenstraße
Zur Erstellung einer ausreichend breiten Fahrbahnfläche wird die östliche
Stichstraße der Prinzenstraße ausgebaut. Für den Ausbau stehen Haushaltsmittel
der Stadt in Höhe von 57.000 € zur Verfügung. Nach einer Grundstücksübertragung
durch die Spedition Schmidt konnte im Oktober 2009 begonnen werden. Die
Ausbauarbeiten solle Ende November 2009 abgeschlossen werden.
Verbreiterung eines Teilstückes der Saarstraße
Im Zuge der geplanten Ansiedelung der Firma Metro werden Teilabschnitte der
Saarstraße ausgebaut. Für den vorgesehenen Ausbauabschnitt stehen
städtische Haushaltsmittel in Höhe von
150.000 € zur Verfügung. Mit den Bauarbeiten ist Ende Oktober 2009 begonnen
worden. Die Verbreiterung der Einmündung an der Blücherstr./Saarstr. konnte in
der 46. Woche fertiggestellt werden. Die Fertigstellung des Bauabschnittes in
der Saastr. soll Ende Dezember 2009 erfolgen. Gleichzeitig mit dem
Straßenausbau werden auch Versorgungsleitungen erneuert. Dadurch beteiligt sich
der Versorgungsträger an den Herstellungkosten im Gehwegbereich.
Die nächsten Baumaßnahmen
Bau des Mischwasserkanals in der Bismarckstraße
Bei der TV-Untersuchung des Kanals in der Bismarckstraße wurden zahlreiche
Schäden festgestellt, die eine Neuverlegung der Leitung notwendig machen. Auf
einer Länge von rund 110 m wird zwischen der Mittelstraße und der Schulstraße
wird die Rohrleitung in DN 400 erneuert. Die Baumaßnahme soll im Januar 2010
begonnen und im Mai 2010 fertiggestellt werden. Dabei sind Kanalbaukosten von
ca. 250.000 € veranschlagt worden.
Umbau des Kinderspielplatzes Martfeld
Der Kinderspielplatz Martfeld besitzt eine Fläche von rund 2.500 m². Im
Zuge der geplanten Umbauarbeiten werden alle vorhandenen Spielgeräte abgebaut
und das Niveau des Spielplatzes mit ca. 260 m³ Füllboden angehoben. Auf der
entstehenden Fläche werden ein Kleinkinderbereich mit Pfahldorf, ein
Sandspielbereich, ein Raumkletternetz und ein Jugendtreff errichtet werden. Für
den Outdoorbereich ist ein Fitnessbereich mit Geräten vorgesehen. Die Arbeiten
sollen Im Frühjahr 2010 begonnen und im Mai des Jahres fertiggestellt werden.
Für den Umbau des Kinderspielplatzes sind Mittel in Höhe von 200.000 € im
städtischen Haushalt veranschlagt worden.
5.7 Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
Bis Ende 2007 bildete der § 45 Landesbauordnung NRW den gesetzlichen Rahmen für
den Umgang mit privaten Entwässerungsanlagen. Das angestrebte Ziel eines
ganzheitlichen dichten Abwassersystems wurde mit dieser Regelung nicht
erreicht, da die Grundstückseigentümer als Betreiber Ihrer privaten
Entwässerungen mit den komplexen Zusammenhängen überfordert waren.
Zu Jahresbeginn 2008 wurden die Regelungen aus dem Baurecht ins Wasserrecht,
Landeswassergesetz NRW § 61a überführt und damit auch die Zuständigkeit
innerhalb der kommunalen Verwaltung
geändert.
Die Grundstückseigentümer müssen sowohl ihre neu gebauten als auch die
bestehenden privaten Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen
lassen. Bis Ende 2015 sind die bestehenden Abwasserleitungen erstmalig zu
prüfen. Für die TBS besteht die Verpflichtung die Grundstückseigentümer über
die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu unterrichten und sie zu beraten.
Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung (KomNetGEW):
In der Jahresmitte 2008 ist das KomNetGEW von ca. 30 Abwasserbetrieben
gegründet worden. Das IKT als Institut für unterirdische Infrastruktur ist eine
gemeinnützige Einrichtung und moderiert das Netzwerk. Ziel ist es dabei, die
umfangreichen Aufgaben gemeinsam besser zu lösen. Das Netzwerk ist so
organisiert, dass die rund 50 Mitglieder die Arbeitsschwerpunkte und Inhalte
selbst festlegen. Die Arbeitsergebnisse werden durch das IKT zusammengefasst
und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 2009 liegt ein Aufgabenschwerpunkt in der Erarbeitung von Information
für die Öffentlichkeit. Eine gemeinsame Bürgerseite soll das Thema
Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen verständlich übermitteln. In
einer Sitzung beim KomNetGEW am 10.12.09 werden diese Inhalte abgestimmt und
somit die Grundlage für eine Bürgerseite im Internet geschaffen. Daneben werden
zusammengefasste Informationen als Fleyer für Hauseigentümer und Bauherren
erarbeitet.
Weiteres Vorgehen im Jahr 2010:
Sobald die Bürgerseite des KomNetGEW im Januar 2010 zur Verfügung steht, werden
diese Informationen den Schwelmer Bürgern zugänglich gemacht. Hauseigentümer
und Bauherren sollen zusätzlich mit entsprechenden Fleyer über das Thema
Dichtheitsprüfung informiert werden. Die Abteilung Stadtentwässerung wird als
Ansprechpartner der Bürger zur Verfügung stehen. Über die Inanspruchnahme der
Bürgerberatung werden wir im VR berichten.
5.8 Abbau von Streugutbehälter
Die TBS besitzen über 100 Streugutbehälter, die im gesamten Stadtgebiet
verteilt sind. Einige dieser Standorte werden seit langem nicht mehr genutzt
und erfüllen daher nicht mehr ihren eigentlichen Zweck. Darüber hinaus besteht
das Problem der wilden Abfallablagerung an diesen Standorten. Die Behälter sind
vielfach in schlechtem Zustand und müssten tlw. ersetzt werden.
Die TBS prüfen derzeit die Standorte und werden nach heutiger Erkenntnis ca.
ein Drittel der Standorte aufgeben. Es wird sichergestellt, dass die
Streugutbehälter an allen wichtigen Stellen erhalten bleiben.
5.9 Urteil zur Papiersammlung
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.06.2009 – BVerwG 7 C 16.08 –
entschieden, dass die Zuständigkeit für alle Abfälle aus privaten Haushaltungen
(also auch Papier), zu deren Verwertung der Abfallbesitzer persönlich – also
ohne Beauftragung eines Dritten – nicht in der Lage ist, bei den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern liegt. Private Haushaltungen haben
daher ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile den Kommunen
zu überlassen und sind nicht befugt, mit der Verwertung solcher Bestandteilen
Dritte zu beauftragen.