5.1     Änderung der Kommunalunternehmensverordnung
Durch die „Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Gemeindewirtschaftsrechts“ vom 05.08.2009 wurden Änderungen der Kommunalunternehmensverordnung (KUV) vorgenommen.
In § 2 Abs. 4 KUV wird eine Regelung zur Haftung der Verwaltungsratsmitglieder aufgenommen, die im Fall eines Schadens für die Gemeinde bzw. das Kommunalunternehmen greift. Hier gilt zukünftig die Regelung des § 43 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW.
In § 3 wird neu geregelt, dass die Mitglieder des Vorstandes entsprechend den Vorschriften des § 48 des Beamtenstatusgesetzes und § 81 des Landesbeamtengesetzes haften.
In § 9 Abs.2 werden Vorgaben für ein System zur Risikofrüherkennung festgelegt
In § 27 wird nunmehr festgelegt, dass zukünftig die Prüfung aller Kommunalunternehmen - unabhängig von ihrer Größe – nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu erfolgen hat. Die bisher für kleine Kommunalunternehmen bestehende Einbindung der Gemeindeprüfungsanstalt entfällt somit.
Der für die KUV relevante Teil der Verordnung ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

5.2    Auszeichnung der TBS für vorbildlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die TBS haben sich in diesem Jahr am landesweiten Wettbewerb der Unfallkasse NRW beteiligt, bei dem die Unternehmensorganisation in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geprüft und bewertet wird. Dabei  wurde auf Anhieb die höchste Bewertungsstufe erreicht.
Die Unfallkasse prüfte in einem umfassenden Audit, wie die TBS ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz organisieren und wie konsequent sie die Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreiben. Gemeinsam mit den TBS erreichten landesweit nur 43 von über 1.000 Einrichtungen die Bestbewertung.
Die Unfallkasse hat im Rahmen einer zentralen Festveranstaltung im Landesmuseum für Industriekultur Hattingen die TBS für diese überdurchschnittlich gute Leistung ausgezeichnet und gewährt dem Betrieb die höchstmögliche Prämie, die wiederum dem Bereich Sicherheit und Gesundheit zugute kommen wird.  

5.3    Ausbildungsmesse 02.10.2009
Bei der erstmals stattfindenden Ausbildungsmesse für den südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis haben sich die TBS mit einen Informationsstand zur Ausbildung zum Garten- und Landschaftsbauer präsentiert. 90 Unternehmen und Einrichtungen aus der Region waren vertreten.
Am Stand der TBS waren praktische Aspekte der Ausbildung greifbar – so z.B. durch Errichtung einer Bruchsteinmauer während der Messe.
Im Verlauf der ganztägigen Messe, die von über 2.000 Schülerinnen und Schülern besucht wurde, wurden viele interessante Gespräche geführt.
Eine Teilnahme an der nächsten – dann für den gesamten EN-Kreis erweiterten – Messe ist bereits geplant.

5.4    Kulturhauptstadt RUHR.2010
Die kommunalen Entsorgungsunternehmen der Region RUHR.2010 werden sich im kommenden Jahr durch einheitliche Beschriftungen an den Fahrzeugen und auf den Publikationen der Betriebe (z. B. Abfallkalender) sowie durch lokale Aktionen vor Ort darstellen.
Unter Federführung der USB Bochum GmbH sowie der TBS AöR wurden Plakate entwickelt, die im Kulturhauptstadtjahr zu sehen sein werden.

5.5    Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz regelt, dass Kraftfahrer bestimmter Fahrzeugklassen bis spätestens September 2014 eine besondere Qualifikation nachweisen müssen, die im Rahmen von fünf Qualifikationsmodulen vermittelt werden.
Mittlerweile besteht Klarheit darüber, dass auch der Abfalltransport unter diese rechtliche Regelung fällt. Somit sind auch die entsprechenden Fahrer der TBS – auch alle potenziellen Aushilfsfahrer im Bereich Abfallwirtschaft – zu schulen.
Um eine für den praktischen Betrieb erträgliche Struktur zu erreichen, planen die TBS eine Kooperation mit der USB GmbH Bochum sowie weiteren kommunalen Unternehmen der Region. Die erforderlichen Schulungen sollen im Laufe der nächsten beiden Jahre abgewickelt werden.
Die Qualifizierungsmodule sind:
- Wirtschaftliches Fahren
- Sozialvorschriften für den Güterverkehr
- Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Der Fahrer als Dienstleister, Imageträger und Profi
- Ladungssicherheit

5.6    Bericht über Baumaßnahmen der TBS
In diesem Bericht sollen zukünftig die relevanten und größeren Baumaßnahmen der TBS, die gerade fertiggestellt wurden, derzeit in Arbeit sind oder in Kürze gestartet werden, beschrieben werden. Inhalte sind jeweils der Anlass, die Art, das räumliche Ausmaß und die Kosten der Baumaßnahme sowie die Bauzeiten.

Fertiggestellte Maßnahmen
Bau des Mischwasserkanals in der Linderhauser Straße III. Bauabschnitt
Der vorhandene Kanal in der Linderhauser Straße war hydraulisch nicht ausreichend bemessen und musste vergrößert werden. In der Zeit von Oktober 2008 bis zum Oktober 2009 wurden zwischen der Eugenstraße und der Hermannstraße die Kanäle neu verlegt. Auf einer Länge von rund 320 m sind Rohrleitungen in den Dimensionen 500 bis 700 mm neu gebaut worden. Die Auftragssumme für die Kanalverlegung des III. Bauabschnittes belief sich auf ca. 580.000 €.

Verlegung des Mischwasserkanals in der Schwelmestraße
Bei einer TV-Untersuchung wurden umfangreiche Schäden festgestellt, die eine Kanalneuverlegung erforderlich machten. In dem Zeitraum von April 2009 bis zum Oktober 2009 ist der Kanal in der Schwelmestraße erneuert worden. An der Körnerstraße beginnend, wurde auf einer Länge von ca. 270 m die Rohrleitung in den Dimensionen 300 und 400 mm neu verlegt. Die Kanalbaumaßnahme ist mit einer Auftragssumme von rund 335.000 € vergeben worden.

Erneuerung der Stützwand an der Hattinger Straße
Aufgrund der Schädigung und des Alters war eine Erneuerung der Betonstützwand an der Hattinger Straße unumgänglich. Zur Durchführung der Maßnahme stehen städtische Haushaltsmittel in Höhe von 46.000 € zur Verfügung. Die Arbeiten sind im August 2009 begonnen worden und konnten im September 2009 fertiggestellt werden.

In Arbeit befindliche Baumaßnahmen
Verlegung des Mischwasserkanals in der Hauptstraße
Der bestehende Kanal in der Hauptstraße war hydraulisch nicht ausreichend bemessen und wies umfangreich Schäden auf. Aus diesen Gründen wird seit Oktober 2009 der öffentliche Kanal erneuert. Zwischen dem Martfelder Weg und der Sedanstraße wird die Rohrleitung DN 800 in einem Abschnitt von rund 240 m neu verlegt. Die Auftragsumme für die Kanalverlegung beträgt ca. 420.000 €. Es ist vorgesehen, die Maßnahme im Mai 2010 fertigzustellen.

Bau des Mischwasserkanals in der Haßlinghauser Straße
Ein Kanalteilstück in der Haßlinghauser Straße weist einen hydraulischen Engpass auf und muss vergrößert werden. Im November 2009 ist mit den Kanalbauarbeiten in diesem Abschnitt begonen worden. Auf einer Länge von ca. 110 m zwischen der Straße Am Damm und der Friedrich-Ebert-Straße wird der Kanal in DN 700 neu gebaut. Der Auftrag zur Durchführung der Kanalneuverlegung wurde für rund 205.000 € erteilt. Die Bauarbeiten sollen im März 2010 abgeschlossen werden.

Erneuerung der Stützwand an der Ehrenberger Straße
Die vorhandene Stützwand war nicht mehr verkehrsicher und musste erneuert werden. Für diese Maßnahme stehen städtische Haushaltsmittel in Höhe von 56.000 € zur Verfügung. Mit den Arbeiten ist im Oktober 2009 begonnen worden. Durch die Notwendigkeit der Umlegung von Versorgungsleitungen wird mit einer Fertigstellung der Maßnahme Mitte Dezember 2009 gerechnet.

Verbreiterung der östlichen Stichstraße der Prinzenstraße
Zur Erstellung einer ausreichend breiten Fahrbahnfläche wird die östliche Stichstraße der Prinzenstraße ausgebaut. Für den Ausbau stehen Haushaltsmittel der Stadt in Höhe von 57.000 € zur Verfügung. Nach einer Grundstücksübertragung durch die Spedition Schmidt konnte im Oktober 2009 begonnen werden. Die Ausbauarbeiten solle Ende November 2009 abgeschlossen werden.

Verbreiterung eines Teilstückes der Saarstraße
Im Zuge der geplanten Ansiedelung der Firma Metro werden Teilabschnitte der Saarstraße ausgebaut. Für den vorgesehenen Ausbauabschnitt stehen städtische  Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € zur Verfügung. Mit den Bauarbeiten ist Ende Oktober 2009 begonnen worden. Die Verbreiterung der Einmündung an der Blücherstr./Saarstr. konnte in der 46. Woche fertiggestellt werden. Die Fertigstellung des Bauabschnittes in der Saastr. soll Ende Dezember 2009 erfolgen. Gleichzeitig mit dem Straßenausbau werden auch Versorgungsleitungen erneuert. Dadurch beteiligt sich der Versorgungsträger an den Herstellungkosten im Gehwegbereich.

Die nächsten Baumaßnahmen
Bau des Mischwasserkanals in der Bismarckstraße
Bei der TV-Untersuchung des Kanals in der Bismarckstraße wurden zahlreiche Schäden festgestellt, die eine Neuverlegung der Leitung notwendig machen. Auf einer Länge von rund 110 m wird zwischen der Mittelstraße und der Schulstraße wird die Rohrleitung in DN 400 erneuert. Die Baumaßnahme soll im Januar 2010 begonnen und im Mai 2010 fertiggestellt werden. Dabei sind Kanalbaukosten von ca. 250.000 € veranschlagt worden.

Umbau des Kinderspielplatzes Martfeld
Der Kinderspielplatz Martfeld besitzt eine Fläche von rund 2.500 m². Im Zuge der geplanten Umbauarbeiten werden alle vorhandenen Spielgeräte abgebaut und das Niveau des Spielplatzes mit ca. 260 m³ Füllboden angehoben. Auf der entstehenden Fläche werden ein Kleinkinderbereich mit Pfahldorf, ein Sandspielbereich, ein Raumkletternetz und ein Jugendtreff errichtet werden. Für den Outdoorbereich ist ein Fitnessbereich mit Geräten vorgesehen. Die Arbeiten sollen Im Frühjahr 2010 begonnen und im Mai des Jahres fertiggestellt werden. Für den Umbau des Kinderspielplatzes sind Mittel in Höhe von 200.000 € im städtischen Haushalt veranschlagt worden.

5.7    Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
Bis Ende 2007 bildete der § 45 Landesbauordnung NRW den gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit privaten Entwässerungsanlagen. Das angestrebte Ziel eines ganzheitlichen dichten Abwassersystems wurde mit dieser Regelung nicht erreicht, da die Grundstückseigentümer als Betreiber Ihrer privaten Entwässerungen mit den komplexen Zusammenhängen überfordert waren.
Zu Jahresbeginn 2008 wurden die Regelungen aus dem Baurecht ins Wasserrecht, Landeswassergesetz NRW § 61a überführt und damit auch die Zuständigkeit innerhalb der  kommunalen Verwaltung geändert.
Die Grundstückseigentümer müssen sowohl ihre neu gebauten als auch die bestehenden privaten Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen. Bis Ende 2015 sind die bestehenden Abwasserleitungen erstmalig zu prüfen. Für die TBS besteht die Verpflichtung die Grundstückseigentümer über die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu unterrichten und sie zu beraten.

Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung (KomNetGEW):
In der Jahresmitte 2008 ist das KomNetGEW von ca. 30 Abwasserbetrieben gegründet worden. Das IKT als Institut für unterirdische Infrastruktur ist eine gemeinnützige Einrichtung und moderiert das Netzwerk. Ziel ist es dabei, die umfangreichen Aufgaben gemeinsam besser zu lösen. Das Netzwerk ist so organisiert, dass die rund 50 Mitglieder die Arbeitsschwerpunkte und Inhalte selbst festlegen. Die Arbeitsergebnisse werden durch das IKT zusammengefasst und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

Im Jahr 2009 liegt ein Aufgabenschwerpunkt in der Erarbeitung von Information für die Öffentlichkeit. Eine gemeinsame Bürgerseite soll das Thema Dichtheitsprüfung an privaten Abwasserleitungen verständlich übermitteln. In einer Sitzung beim KomNetGEW am 10.12.09 werden diese Inhalte abgestimmt und somit die Grundlage für eine Bürgerseite im Internet geschaffen. Daneben werden zusammengefasste Informationen als Fleyer für Hauseigentümer und Bauherren erarbeitet.

Weiteres Vorgehen im Jahr 2010:
Sobald die Bürgerseite des KomNetGEW im Januar 2010 zur Verfügung steht, werden diese Informationen den Schwelmer Bürgern zugänglich gemacht. Hauseigentümer und Bauherren sollen zusätzlich mit entsprechenden Fleyer über das Thema Dichtheitsprüfung informiert werden. Die Abteilung Stadtentwässerung wird als Ansprechpartner der Bürger zur Verfügung stehen. Über die Inanspruchnahme der Bürgerberatung werden wir im VR berichten.

5.8    Abbau von Streugutbehälter
Die TBS besitzen über 100 Streugutbehälter, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Einige dieser Standorte werden seit langem nicht mehr genutzt und erfüllen daher nicht mehr ihren eigentlichen Zweck. Darüber hinaus besteht das Problem der wilden Abfallablagerung an diesen Standorten. Die Behälter sind vielfach in schlechtem Zustand und müssten tlw. ersetzt werden.
Die TBS prüfen derzeit die Standorte und werden nach heutiger Erkenntnis ca. ein Drittel der Standorte aufgeben. Es wird sichergestellt, dass die Streugutbehälter an allen wichtigen Stellen erhalten bleiben.

5.9    Urteil zur Papiersammlung
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.06.2009 – BVerwG 7 C 16.08 – entschieden, dass die Zuständigkeit für alle Abfälle aus privaten Haushaltungen (also auch Papier), zu deren Verwertung der Abfallbesitzer persönlich – also ohne Beauftragung eines Dritten – nicht in der Lage ist, bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern liegt. Private Haushaltungen haben daher ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile den Kommunen zu überlassen und sind nicht befugt, mit der Verwertung solcher Bestandteilen Dritte zu beauftragen.