Der Ausschuss stellt fest, dass bei den Wahlen

 

a)    der Bürgermeister und alle gewählten Vertreter wählbar waren,

b)    bei der Vorbereitung der Wahlen und bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste entscheidenden Einfluss gehabt haben, 

c)    das Wahlergebnis richtig festgestellt worden ist und dass

d)    Einsprüche weder gegen die Wahl des Bürgermeisters noch gegen die des Rates der Stadt Schwelm erhoben worden sind.


Der Ausschuss schlägt dem Rat vor, die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Schwelm vom 30. 08.09 für gültig zu erklären.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

dafür

 

 

dagegen:

 

 

Enthaltungen: