Der Vorsitzende legte dem Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge vor:
A: Wahlvorschläge für das Amt des
Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
siehe Anlage 1 / A
B: Wahlvorschläge für die Wahl in den
Wahlbezirken
siehe Anlage 2 / B1
C: Wahlvorschläge für die Wahl aus den
Reservelisten
siehe Anlage 2 / B2
Er berichtete über das Ergebnis der Vorprüfung.
An Hand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wurde festgestellt, dass
folgende Wahlvorschläge verspätet eingegangen ist/ sind:
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Der Wahlausschuss wies diese Wahlvorschläge zurück.
Der Wahlausschuss prüfte nunmehr im Einzelnen die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge. Die Prüfung erstreckte sich im Besonderen auf folgende Punkte:
a) Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe und ggf. Kurzbezeichnung
b)
Bei Parteien und Wählergruppen
aa) Nachweise über demokratisch gewählten Vorstand, schriftliche Satzung und
Programm, falls die Partei oder Wählergruppe in der im Zeitpunkt der
Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen
- bei Wahlvorschlägen für die Bürgermeister/innenwahl:
in der Vertretung der Gemeinde, in der
Vertretung des zuständigen Kreises, im
Landtag oder auf Grund eines
Wahlvorschlags im Bundestag vertreten ist
- bei Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl:
in der zu wählenden Vertretung, in der
Vertretung des zuständigen Kreises, im
Landtag oder auf Grund eines
Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag
vertreten ist,
bb) Aufstellung der Bewerber/innen an Hand der Ausfertigung der Niederschrift
über die Versammlung nach § 17, 46a Abs. 1, 46b des Kommunalwahlgesetzes,
c) Unterzeichnung des Wahlvorschlags, Bescheinigung des Wahlrechts und Zahl der gültigen Unterschriften
d) Person des Bewerbers/der Bewerberin, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit.
Bei der Prüfung ergaben sich folgende Mängel (Wahlvorschlag und Art des Mangels angeben)
keine |
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Auf Grund der festgestellten Mängel beschloss der Wahlausschuss, folgende Wahlvorschläge zurückzuweisen:
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Der Wahlausschuss beschloss sodann,
folgende Wahlvorschläge zuzulassen:
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Der Wahlausschluss beschloss
mit Stimmenmehrheit
einstimmig
bei Stimmengleichheit gab die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Die Sitzung war öffentlich.
Vorstehende Verhandlung wurde vorgelesen, von dem Vorsitzenden, den Beisitzern/ Beisitzerinnen und dem/der Schriftführer/in genehmigt und wie folgt unterschrieben:
Der Vorsitzende: |
gez. Voß |
Der/die Schriftführer/in: |
gez. Fischer |
Die Beisitzer/innen:
1. |
gez. Gießwein |
2. |
gez. Kurek |
3. |
gez. Siepmann |
4. |
gez. Sieker |
5. |
gez. Meckel |
6. |
gez. Tempel |
7. |
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