Nachtrag: 03.06.2009

Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Mit der vorbezeichneten Anfrage greift die SPD-Fraktion das Anliegen eines Bewohners der Gustavstraße zur Verkehrsberuhigung in der Herdstraße auf. Die Verwaltung hatte einen Antrag auf Einrichtung einer „Einbahnstraße“ abschlägig beschieden.

 

1.    Die SPD-Fraktion bittet zunächst um Auskunft, warum die Pflasterung in der Gustav­straße an der Einmündung zur Herdstraße farbig gestaltet ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Einmündungsbereich von der Herdstraße in die Gustavstraße ist als Gehwegüberfahrt ausgebildet worden. Die bauliche Gestaltung zeigt an, dass die Gustavstraße – beschilderungsmäßig ausgewiesen als verkehrsberuhigter Bereich – gegenüber der Herdstraße untergeordnet klassifiziert ist. Der Verkehrsteilnehmer auf der Herdstraße ist vorfahrtsberechtigt. Es wurde kein klassischer Einmündungs­bereich vor Ort ausgebildet (keine Rechts- vor Linksregelung). Um die unterschied­liche Klassifizierung der Herdstraße und Gustavstraße für den Verkehrsteilnehmer zu verdeutlichen, wurde die Pflasterung in der Gustavstraße an der Einmündung zur Herdstraße farbig gestaltet.

 

2.    Weiterhin regt die SPD-Fraktion an, das Haltverbot auf Teilabschnitten der Südseite der Herdstraße aufzuheben, um die Attraktivität für ein Umfahren des unteren Teils der Hattinger Straße und zusätzlich die mögliche Geschwindigkeit zu senken.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund einer Stellungnahme der Feuerwehr aus dem Jahr 2005 ist seinerzeit das Haltverbot beidseitig in der Herdstraße eingerichtet worden.

Aus der Stellungnahme der Feuerwehr geht hervor, dass bei ruhendem Verkehr wegen der geringen Fahrbahnbreite in der Herdstraße (durchschnittlich 4,50 m) für Großfahrzeuge der Feuerwehr große Probleme beim Befahren der Engstellen bestehen. Die Drehleiter der Feuerwehr kann aufgrund fehlender Stellfläche nicht in Stellung gebracht werden. Weiterhin ist die Entnahme von Gerätschaften aus Löschfahrzeugen nicht möglich.

Aus Sicht der Feuerwehr war daher die Einrichtung des Haltverbotes in der Herdstraße erforderlich und wird auch weiter für notwendig gehalten (Mitteilung der Feuerwehr vom 25.05.2009).

 

3.    Ferner wird von der SPD-Fraktion vorgeschlagen, das Straßenschild „Gustavstraße“ in der Herdstraße gegenüber der Einmündung der Gustavstraße anzubringen, das den von der Linderhauser Straße kommenden Fahrzeugen eine Straßeneinmündung signalisiert.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sollen Straßennamensschilder direkt an den Einmündungen angebracht werden.

Die Verwaltung rät daher ab, das Straßenschild „Gustavstraße“ in der Herdstraße gegenüber der Einmündung der Gustavstraße anzubringen.

 

Eine Überprüfung vor Ort hat jedoch ergeben, dass das Straßennamensschild „Gustavstraße“ aus Fahrtrichtung Linderhauser Straße kommend tatsächlich nicht rechtzeitig erkennbar ist. Die Verwaltung wird daher die Technischen Betriebe Schwelm AöR umgehend anweisen, das Schild - aus beiden Fahrtrichtungen der Herdstraße sichtbar - im Gehwegbereich der Herdstraße an der Einmündung Gustavstraße aufzustellen.