Beschluss: Vorberatung - Kenntnis genommen und weiter

Frau Gießwein empfiehlt zu Punkt 3 zunächst eine Beratung in den Fachausschüssen vorzunehmen, um die sinnvollen Anregungen aus dem GPA-Bericht herauszuarbeiten und nicht möglicherweise unnötige Arbeitskraft zu binden. Es sei wichtig, die Ergebnisse der Prüfung kritisch zu betrachten und falsch, bereits jetzt schon einzelne Bereiche aus dem Bericht (z.B. den der Reinigungskräfte) herauszustellen.

 

Nach Auffassung des Herrn Kranz ist der GPA-Bericht ein gutes zunächst zu akzeptierendes Messgerät, an Hand dessen die einzelnen Punkte unter genauerer Betrachtung hinterfragt werden sollten.

 

Herr Kick bestätigt, dass es sich um einen guten Bericht handle, soweit die darin dargestellten Kennzahlen Aussagekraft haben. Unter Appell an die Sorgfalt sehe er aber auch die Gefahr, dass der GPA-Bericht in einigen Punkten missbraucht werden könne, wenn diese nicht genau hinterfragt würden.

 

Herr Dr. Steinrücke erklärt, dass die Verwaltung den Bericht im Rahmen der eigenen Zuständigkeit prüfen werde.

 

Herr Voß erläutert, dass eine derartige gesetzlich geregelte Prüfung zugelassen werden müsse. Ob er eine Messlatte darstelle, wird sich bei detailliertem Hinsehen zeigen.

Die Verwaltung nehme den Bericht ernst, da ihn auch die Aufsichtsbehörde erhalten habe und hinterfragen werde.

 

Auf Nachfrage der Frau Kappelhoff, ob die unter Punkt 3 aufgeführte regelmäßige Berichterstattung zunächst in den Fachausschüssen oder direkt im Rat erfolge, antwortet Herr Voß, dass im Hinblick darauf, dass sich die HSK-Kommission als Gremium am häufigsten treffe, der Werdegang der Berichterstattung über die HSK-Kommission, die Fachausschüsse, den Hauptausschuss in den Rat naheliegend sei.

 

Im weiteren Gespräch wird erörtert, wie sich die noch notwendig werdende Arbeit der HSK-Kommission auch im Hinblick auf die bevorstehende Sommerpause und anstehende Kommunalwahl zeitlich weiter gestalten könne.


Beschluss:

 

1.)    Der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) über die überörtliche Prüfung der Stadt Schwelm und die Anmerkungen der Verwaltung hierzu werden zur Kenntnis genommen. 

2.)    Der Bericht der GPA wird in die fortzuführenden Beratungen zur Haushaltskonsolidierung (HSK-Kommission, Fachausschüsse, Hauptausschuss, Rat) mit einbezogen.    

3.)    Die Verwaltung wird beauftragt, die Anregungen der GPA sukzessive auf Umsetzbarkeit in der Stadt Schwelm zu überprüfen und in regelmäßigen Abständen über die Ergebnisse zu berichten.

 

(Dieser Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss in der gemeinsamen Sitzung mit dem Hauptsausschuss dient der Unterrichtung des Rates über die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 105 Abs. 5 GO NRW)

 


Zu Punkt 1:

 

Kenntnisnahme festgestellt

 

 

Zu Punkt 2:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

X

 

 

Zu Punkt 3:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

37

 

dagegen:

5

 

Enthaltungen:

 

 

 

Anschließend stellt der Bürgermeister Kenntnisnahme des Rates von der Unterrichtung gemäß § 105 Abs. 5 GO NW durch den Rechnungsprüfungs-ausschuss fest.