Nach Auffassung des Herrn Schwunk ist das zu beschließende Haushaltssicherungskonzept nicht rechtmäßig, da es nicht genehmigungsfähig sei. Das von der FDP geforderte Einsparungsziel sei bei Weitem nicht erreicht worden. Er könne dem Beschluss nur mit großen Bedenken zustimmen.

 

Herr Dr. Steinrücke wendet ein, dass er keine unrechtmäßige Vorlage zur Abstimmung bringen würde. Ihm sei bewusst, dass das HSK nicht genehmigungsfähig sei, es aber vorgelegt werden müsse.

 

Herr Voß stimmt zu, dass die erreichten Einsparungen nicht ausreichen, weist aber nochmals darauf hin, dass man sich in der HSK-Kommission zur Zeit noch in der Informationsphase befände.

Erst wenn alle Informationen vorlägen, können weitere sinnvolle Überlegungen angestellt werden. Ziel müsse sein, gemeinsam ein genehmigungsfähiges HSK zu erarbeiten.

 

Herr Weidenfeld weist in dem Zusammenhang auf eine mögliche Kosteneinsparung bei dem Verbrauch von Energie und Wasser hin.


Beschluss:

 

Das  Haushaltssicherungs- und Personalwirtschaftskonzept 2009 bis 2016   (Anlagen 1 und 2  ) wird beschlossen.

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

 

 

Der zweite Nachtrag zur Haushaltssatzung 2009 (Neufassung des  § 7 der Haushaltssatzung ) wird entsprechend dem als Anlage 4 beigefügten Entwurf beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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