Sitzung: 18.06.2009 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - einstimmig und weiter
Vorlage: 096/2009
Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten Straßen, Wege und Plätze sollen durch Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zur Zeit geltenden Fassung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße als Gemeindestraßen in der Straßenbaulast der Stadt Schwelm erhalten, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW):
- Am Brunnenhof im Abschnitt von der nördlichen
Grundstücksgrenze des Hauses
Nr. 17 bis Ausbauende (nördlich der Straße Bachweg) als „Tempo-30-Zone“ - Bachweg als „Tempo-30-Zone“
- Platz der Nachbarschaften (ohne die Grünfläche zwischen den Häusern 1 und 2) als Verkehrsberuhigter Bereich
- Verbindungsweg zwischen Bachweg und Teichweg
- Abschnitt vom Bachweg bis zur südlichen Grundstücksgrenze des Hauses Bachweg 13 als Verkehrsberuhigter Bereich
- anschließender Abschnitt bis einschließlich zur Brücke in der öffentlichen Grünanlage als Weg mit der Beschränkung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr
Die genaue Abgrenzung der vorstehend beschriebenen Verkehrsflächen ergibt sich aus dem dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügten Lageplan.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |