Beschluss:
Die nachstehend aufgeführten
Straßen, Wege und Plätze sollen durch Widmung gemäß
§ 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zur Zeit geltenden Fassung die
Eigenschaft einer öffentlichen Straße als Gemeindestraßen in der Straßenbaulast
der Stadt Schwelm erhalten, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden
Grundstücke überwiegen (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4
Nr. 2 StrWG NW):
- Am Brunnenhof im
Abschnitt von der nördlichen Grundstücksgrenze des Hauses Nr. 17 bis
Ausbauende (nördlich der Straße Bachweg) als „Tempo-30-Zone“
- Bachweg als „Tempo-30-Zone“
- Platz der
Nachbarschaften (ohne die Grünfläche zwischen den Häusern 1 und 2) als
Verkehrsberuhigter Bereich
- Verbindungsweg zwischen
Bachweg und Teichweg
- Abschnitt vom Bachweg
bis zur südlichen Grundstücksgrenze des Hauses Bachweg 13 als Verkehrsberuhigter
Bereich
- anschließender
Abschnitt bis einschließlich zur Brücke in der öffentlichen Grünanlage
als Weg mit der Beschränkung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr
Die genaue Abgrenzung der vorstehend beschriebenen Verkehrsflächen ergibt sich aus dem dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügten Lageplan.
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
X |