Sitzung: 14.05.2009 Rat der Stadt Schwelm
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Vorlage: 075/2009
Beschluss:
1.
Die während der Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2
BauGB vorgebrachte Anregung wird entsprechend den Ausführungen in der
Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 nicht gefolgt.
2.
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen werden wie
folgt behandelt.
2.1 AVU-Netz GmbH, Gevelsberg
Der Stellungnahme vom 13.02.2009 wird entsprechend den Ausführungen in
der Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 berücksichtigt.
2.2 Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf
Der Stellungnahme vom 25.02.2009 wird entsprechend den Ausführungen in
der Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 berücksichtigt.
2.3 SIHK, Hagen
Der Stellungnahme vom 05.03.2009 wird entsprechend den Ausführungen in
der Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 nicht gefolgt.
2.4 Der Landrat als Kreispolizeibehörde (KPB) – GS/GS3 -, Schwelm
Der Stellungnahme vom 12.03.2009 wird entsprechend den Ausführungen in
der Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 nicht gefolgt.
3.
Der Bebauungsplan Nr. 80 „Viktoriastraße“ wird gem. § 10 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die Entwurfsbegründung vom 0ktober 2008 wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Entscheidungsbegründung übernommen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 25.03.2008) Gemarkung
Schwelm, Flur 13, Flst. 558, 559, 560, 572, 573 und 574tlw.
Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den
Planunterlagen zur Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmungsergebnis: |
einstimmig: |
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dafür |
34 |
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dagegen: |
3 |
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Enthaltungen: |
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