Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Beschluss:

1.

Die während der Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachte Anregung wird entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 nicht gefolgt.

 

2.

Die während der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen werden wie folgt behandelt.

2.1 AVU-Netz GmbH, Gevelsberg

Der Stellungnahme vom 13.02.2009 wird entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 berücksichtigt.

2.2   Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf

Der Stellungnahme vom 25.02.2009 wird entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 berücksichtigt.

2.3   SIHK, Hagen

Der Stellungnahme vom 05.03.2009 wird entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 nicht gefolgt.

2.4 Der Landrat als Kreispolizeibehörde (KPB) – GS/GS3 -, Schwelm

Der Stellungnahme vom 12.03.2009 wird entsprechend den Ausführungen in der Sitzungsvorlage Nr. 075/2009 nicht gefolgt.

 

3.

Der Bebauungsplan Nr. 80 „Viktoriastraße“ wird gem. § 10 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes (GO NW) in der zur Zeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Die Entwurfsbegründung vom 0ktober 2008 wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB als Entscheidungsbegründung übernommen.

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 25.03.2008) Gemarkung Schwelm, Flur 13, Flst. 558, 559, 560, 572, 573 und 574tlw.

Die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist den Planunterlagen zur Einsichtnahme gemäß § 10 Abs. 3 BauGB beizufügen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

 

 

dafür

34

 

dagegen:

3

 

Enthaltungen: