Frau Gießwein weist im Hinblick auf das Stadtentwicklungskonzept „ZUKUNFT SCHWELM“ positiv auf die mit der Verwaltung stattgefundene enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit hin und begrüßt, dass in Punkten mit unterschiedlicher Auffassung Kompromisse geschlossen werden konnten.

Sie bedauert, dass die Bürger ihre Möglichkeiten nicht sehr genutzt haben.

 

Herr Kampschulte erklärt, dass die Fraktion der CDU ebenfalls allen Beteiligten am Stadtentwicklungskonzept für das gezeigte Engagement danke und hebt hervor, dass es geschafft worden sei, dieses noch vor der Kommunalwahl zum Abschluss bringen.

Er hofft, dass der Flächennutzungsplan und das Stadtentwicklungskonzept Schwelm weiterbringe.

 

Dem Dank schließt sich auch Herr Schwunk an. Er begrüßt, durch viele erarbeitete Ergebnisse Schwelm positiv voranzutreiben.

 

Herr Schier bemerkt, dass es wichtig sei, ein strategisches Papier entwickelt zu haben, nach dem weiter vorgegangen werden könne.

 

Nachdem sich die Fraktion der SPD ebenfalls bei der Verwaltung bedankt hat, betont Herr Weidenfeld , dass es wichtig sei, Schwelm als Wohnstadt attraktiv zu gestalten. Hierzu gehöre auch, die Ressourcen Schwelms als flächenkleine Stadt schonend zu behandeln.

 

Herr Dr. Steinrücke gibt abschließend den ausgesprochenen Dank an die Kommunalpolitik, die Bürger, Organe und Einzelpersonen zurück.

Er betont, dass es in einer Verwaltungsgeneration etwas Besonderes sei, ein derartiges -selten vorkommendes- Konzept geschaffen zu haben.

 


Beschluss:

1.    Der Rat der Stadt Schwelm beschließt das Stadtentwicklungskonzept ’Zukunft Schwelm’ als strategische, fortschreibbare Handlungsgrundlage für die Stadtentwicklung bis 2020.

2.    Der Anhang zum Stadtentwicklungskonzept (Anlage 6, Übersicht Ziele, Handlungsfelder und Projekte für die Stadtentwicklung) wird nicht mit beschlossen, dient der Verwaltung aber als Arbeitshilfe bei der Umsetzung des StEK.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fahrplan zur stufenweisen Umsetzung der in Kapitel 5 und 6 genannten Ziele und Maßnahmen der Stadtentwicklung zu erarbeiten. Dies soll in enger Abstimmung mit dem Gremium "Stadtentwicklung | FNP-Neuaufstellung" erfolgen.

4.    Die in Kapitel 8 der Dokumentation der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und der Generation 55+ genannten Leitbilder und Handlungsempfehlungen sind bei zukünftigen Entscheidungen der Verwaltung und der Politik zu berücksichtigen.

5.    Die Verwaltung soll regelmäßig überprüfen, ob eine Fortschreibung der Basisdaten erforderlich ist. Sollten sich daraus Folgen für die Inhalte des Stadtentwicklungskonzept ergeben, ist dieses dem AUS zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig:

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