Sitzung: 23.04.2009 Hauptausschuss
Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter
Vorlage: 076/2009
Herr Kranz bemängelt, dass der Wendehammer auf der Zeichnung nicht eindeutig dargestellt werde. Er bittet um Einzelabstimmung zu den im Beschlussvorschlag aufgeführten Punkten. Der Ausschuss ist mit diesem Vorgehen einverstanden.
Beschluss:
1
Die während der Beteiligungsfrist eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden
wie folgt behandelt:
1.1
Unitymedia NRW GmbH, Königsallee 178 a, 44799 Bochum
Der Anregung zur frühzeitigen Abstimmung von Straßenbau-
und Kabelnetzarbeiten wird gefolgt.
1.2
Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße, 59817 Arnsberg
Der Anregung zur Einrichtung einer ausreichend
dimensionieren Wendeanlage für Müllfahrzeuge wird gefolgt. Im Planentwurf wird
eine um 2 m vergrößerte Wendefläche eingeplant.
1.3 Aktiengesellschaft für Versorgung-Unternehmen (AVU), An der Drehbank 18, Gevelsberg
Der Anregung zum Schutz der Versorgungsanlagen wird
gefolgt.
1.4
Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, Hauptstraße 92, Schwelm
Der Anregung, den südlichen Gehweg im Bereich der zu
erhaltenden Platane zu verbreitern wird gefolgt.
2
Die Herstellung der
Luisenstraße (von Blumenstraße bis Ende) wird - wie von der Verwaltung in der
SV Nr. 076/09 vorgeschlagenen Form - gemäß § 125 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit
gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land (GO NW)
vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis zu 1.1 und 1.3: |
einstimmig: |
X |
Abstimmungsergebnis zu 1.2: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
17 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
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Abstimmungsergebnis zu 1.4: |
einstimmig: |
|
|
dafür |
17 |
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dagegen: |
1 |
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Enthaltungen: |
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Abstimmungsergebnis zu 2: |
einstimmig: |
X |