Beschluss: Vorberatung - mehrheitlich beschlossen und weiter

Herr Kranz bemängelt, dass der Wendehammer auf der Zeichnung nicht eindeutig dargestellt werde.  Er bittet um Einzelabstimmung zu den im Beschlussvorschlag aufgeführten Punkten. Der Ausschuss ist mit diesem Vorgehen einverstanden.


Beschluss:

1

Die während der Beteiligungsfrist eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden wie folgt behandelt:

 

1.1 Unitymedia NRW GmbH, Königsallee 178 a, 44799 Bochum

Der Anregung zur frühzeitigen Abstimmung von Straßenbau- und Kabelnetzarbeiten wird gefolgt.

 

1.2 Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße, 59817 Arnsberg

Der Anregung zur Einrichtung einer ausreichend dimensionieren Wendeanlage für Müllfahrzeuge wird gefolgt. Im Planentwurf wird eine um 2 m vergrößerte Wendefläche eingeplant.

 

1.3 Aktiengesellschaft für Versorgung-Unternehmen (AVU), An der Drehbank 18, Gevelsberg

Der Anregung zum Schutz der Versorgungsanlagen wird gefolgt.

 

1.4 Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, Hauptstraße 92, Schwelm

Der Anregung, den südlichen Gehweg im Bereich der zu erhaltenden Platane zu verbreitern wird gefolgt.

 

 

2

Die Herstellung der Luisenstraße (von Blumenstraße bis Ende) wird - wie von der Verwaltung in der SV Nr. 076/09 vorgeschlagenen Form - gemäß § 125 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I  S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis zu 1.1 und 1.3:

einstimmig:

X

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1.2:

einstimmig:

 

 

dafür

17

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1.4:

einstimmig:

 

 

dafür

17

 

dagegen:

1

 

Enthaltungen:

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2:

einstimmig:

X